Graz - In der Steiermark dürfte es nun ernst werden mit einem neuen Kultur- und Kunstförderungsgesetz: Der endgültige Beschluss soll nächste Woche im Landtag gefasst werden. Durch das neue Gesetz soll der Landeskulturbeirat aufgewertet werden, außerdem sollen die Fördervergaben transparenter werden. Das derzeitige Gesetz stammt von 1985 und bestand nahezu unverändert 20 Jahre lang.

Die wesentlichen Neuerungen sind neben der Festlegung von Förderzielen mehr Transparenz in den Vergaben der Zuschüsse. Weiters sollen die Förderansuchen einer fachlichen Beurteilung von Expertengremien unterzogen werden. Ein weiterer Punkt ist die Neuregelung der Kunst im öffentlichen Raum. Angestrebt wird mit dem neuen Gesetz auch eine Verstärkung und Ausweitung der Stellung des Landeskulturbeirates.

"Demokratisierungsschub"

Michael Petrowitsch, Obmann der IG-Kultur Steiermark, bezeichnete das neue Gesetz als "Demokratisierungsschub", wobei man nun abwarten müsse, wie es tatsächlich umgesetzt wird.

Für die steirischen Grünen sind noch einige Fragen offen: Neben der Besetzung der Beiräte sollte die Demokratisierung von kulturrelevanten Entscheidungen wie die Installierung der Kulturservice GmbH zur Diskussion stehen. (APA)