Im Rahmen der Serie "A-typische Beschäftigung" informieren die SPÖ-Frauen über die geringfügige Beschäftigung:

"Geringfügige Beschäftigung ist eine Sonderform der Teilzeitbeschäftigung. Die monatliche Grenze liegt derzeit unter 323,46 Euro. Die Grenze wird jährlich angepasst. 157.500 Frauen sind in Österreich geringfügig beschäftigt. Geringfügig Beschäftigte sind durch den/die DienstgeberIn zu melden und unfallversichert. Die Beiträge zahlt der/die DienstgeberIn.

Wer geringfügig beschäftigt ist (im Rahmen eines Dienstvertrages oder auch freien Dienstvertrages), ist nicht arbeitslosenversichert und kann auch die Arbeitslosenversicherung nicht selbst einzahlen. Eine freiwillige Selbstversicherung für die Krankenversicherung und Pensionsversicherung ist allerdings möglich. Wenn die Beschäftigung im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeübt wird, besteht im Krankheitsfall ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Wird eine geringfügige Beschäftigung im Rahmen eines Dienstvertrages ausgeübt, dann steht auch Abfertigung sowie ein 13. und 14. Gehalt zu. Es gelten auch für die geringfügige Beschäftigung sämtliche arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Genaue Information ist daher sehr wichtig! Bei den SPÖ Bundesfrauen können Sie einen Gutschein für ein Beratungsgespräch bei den FSG-Frauen anfordern. (red)