"Geringfügige Beschäftigung ist eine Sonderform der Teilzeitbeschäftigung. Die monatliche Grenze liegt derzeit unter 323,46 Euro. Die Grenze wird jährlich angepasst. 157.500 Frauen sind in Österreich geringfügig beschäftigt. Geringfügig Beschäftigte sind durch den/die DienstgeberIn zu melden und unfallversichert. Die Beiträge zahlt der/die DienstgeberIn.
Wer geringfügig beschäftigt ist (im Rahmen eines Dienstvertrages oder auch freien Dienstvertrages), ist nicht arbeitslosenversichert und kann auch die Arbeitslosenversicherung nicht selbst einzahlen. Eine freiwillige Selbstversicherung für die Krankenversicherung und Pensionsversicherung ist allerdings möglich. Wenn die Beschäftigung im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeübt wird, besteht im Krankheitsfall ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.