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Barbara Rosenkranz mit HC Strache

Foto: AP/Zak
Wien - Für FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist die Ratifizierung der EU-Verfassung im Parlament am heutigen Mittwoch "ein schwarzer Tag für die direkte Demokratie". Bei einer Pressekonferenz bekräftigte er zudem seine Forderung nach einer Volksabstimmung in Österreich. Ein Referendum sei zwingend notwendig, weil Grundpfeiler der Verfassung außer Kraft gesetzt würden. Er geht davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof von sich aus tätig wird.

Die FPÖ werde alles daran setzen, dass der VfGH tätig werde. "Das werden wir mit kräftiger Stimme einfordern", so Strache. Denn der Staatsvertrag werde durch einen anderen Staatsvertrag außer Kraft gesetzt. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) selbst spreche von einem zweiten Staatsvertrag, der in Kraft gesetzt werde. Auch das Neutralitätsgesetz werde aufgehoben. Deshalb habe man offenbar auch die Eurofighter anschaffen müssen. "Hier wurde schon eine Vorleistung getroffen". Strache sprach auch erneut von einem "Verfassungsputsch".

Voller mund

Die FPÖ-Abgeordnete Barbara Rosenkranz betonte, dass sie am Mittwoch gegen die Ratifizierung stimmen werde. Namhafte Verfassungsrechtlicher hätten eine Gesamtänderung der Bundesverfassung konstatiert. Zumindest aber handle es sich um eine Teiländerung. Durch den heutigen Gesetzesbeschluss würden entscheidende Elemente der Verfassung geändert, etwa das Bauelement "das Recht geht vom Volk aus". Eine Volksabstimmung ist daher auch für Rosenkranz notwendig.

Kritik übte Strache am BZÖ. Hier seien Politiker am Werk, die "den Mund sehr voll nehmen" und ein nationale Volksabstimmung wollten, dann aber nicht dafür stimmen würden. SPÖ und Grüne seien immer für die Neutralität gewesen. Mit dem heutigen Beschluss würden sie sie aber aufheben. Eine europaweite Volksabstimmung ist für Strache "Nonsens". "Ich will nicht haben, dass die Deutschen über unsere Verfassung abstimmen". Österreich müsse selbst darüber entscheiden.

Enttäuscht ist Strache, dass keine anderen Vertreter der FPÖ im Parlament den Weg von Rosenkranz mitgeht. Nach der nächsten Nationalratswahl würden aber FPÖ-Abgeordnete im Parlament sitzen, "die die Linie der FPÖ vertreten werden".

VfGH kann nicht von sich aus tätig werden

Zur Diskussion um eine Prüfung der Beschlussfassung der EU-Verfassung stellte der Sprecher des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Christian Neuwirth, klar, "dass grundsätzlich der Verfassungsgerichtshof nicht von sich aus tätig werden kann. Wie immer ist ein Verfahren nur dann möglich, wenn zuvor ein Antrag beim VfGH eingelangt ist", so Neuwirth am Mittwoch. (APA)