Berlin - Die deutsche Regierung hat sich offenbar auf eine Ausweitung der DNA-Tests bei der Strafverfolgung geeinigt. Eine Gleichstellung des genetischen Fingerabdrucks mit dem herkömmlichen, wie von der Union oder Innenminister Otto Schily (SPD) gefordert, sehe der Entwurf weiterhin nicht vor, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
Justizministerin Brigitte Zypries hält dies ebenso wie die Grünen und Teile der SPD-Fraktion für verfassungswidrig, da die DNA-Analyse auch Informationen über Ethnie, Erbkrankheiten und Geschlecht liefern kann. Unterhalb dieser Grenze wird die Speicherung von Straftätern in der Gen-Datei des Bundeskriminalamts (BKA) aber wesentlich erleichtert.
Zypries will den Entwurf am Mittwoch präsentieren. Die Ermittler und fast alle Länderinnenminister hatten einen leichteren Einsatz des genetischen Fingerabdrucks gefordert. Mit der Methode wurden in den vergangenen Jahren viele Fahndungserfolge erzielt.
Dem Gesetzentwurf zufolge muss künftig bei freiwillig abgegebenen DNA-Proben und anonymen Spuren am Tatort kein Richter mehr der Speicherung der Daten zustimmen. Außerdem werde der Kreis der Verdächtigen, denen ein genetischer Fingerabdruck abgenommen werden darf, deutlich erweitert, berichtete die Zeitung. Bisher ist dies nur bei erheblichen Straftaten und allen Sexualdelikten zulässig.