Wien - Mit der höheren Zahl der Börsetransaktionen in Wien hatte die Finanzmarktaufsicht (FMA) auch mit den behördlichen Überprüfungen nach Kursauffälligkeiten deutlich mehr zu tun als ein Jahr davor. Im Jahr 2004 wurden der FMA 5,8 Millionen Abwicklungen gemeldet, rund 50 Prozent mehr als ein Jahr davor. Doppelt so oft wie 2003 ging die FMA "routinemäßig" diversen Handels-Vorgängen nach. Seit heuer hat die Aufsicht schärfere Instrumente, gegen Marktmissbrauch und Insiderhandel anzukämpfen. Bis Juni will man zusammen mit Verlagen und Gewerkschaft ein Regelwerk am Tisch haben, wie Unvereinbarkeiten von Aktienbesitz und Journalismus vermieden werden können.

470 Kursauffälligkeiten

Die FMA zog am Dienstag Bilanz über das Aufsichtsjahr 2004. Der Behörde wurden 470 Kursauffälligkeiten gemeldet, ein Jahr davor gab es 358 solcher "Alarmmeldungen" der Börse an die Aufseher. 2002 hatten die Alarmglocken 239 mal angeschlagen.

Wegen des Verdachts auf Missbrauch von Insiderinformationen wurden im Vorjahr 13 Untersuchungen eingeleitet, ein einziger Fall wurde zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gebracht, dort dann aber eingestellt. 13 Untersuchungen, darunter einige, die 2003 eröffnet worden waren, wurden 2004 eingestellt, weil sich ein Ursprungsverdacht nicht erhärten ließ.

In 28 (Vorjahr: 18) Fällen des Insiderverdachts wurde die FMA im Amtshilfeverfahren bei grenzüberschreitenden Ermittlungen involviert.

Wegen des Verdachts der Kursmanipulation und Verletzung der Handelsregeln wurden im Vorjahr vier Untersuchungen eingeleitet. Drei Fälle wurden den Juristen zur Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens übergeben: einer betraf eine Verletzung der Handelsregeln, einer die Verletzung der Handelsregeln "in Tateinheit mit Kursmanipulation", einer die "Schädigung des Ansehens der Wiener Börse". Drei Untersuchungen wegen Manipulationsverdacht wurden 2004 eingestellt, ebenfalls eine Untersuchung wegen Verdachts der Verletzung der Handelsregeln.

Eine Untersuchung wegen Vorwurf des "Frontrunning"

Eine einzige Untersuchung wurde wegen des Vorwurfes des "Frontrunning" eröffnet, aber wieder eingestellt, ebenso eine ähnliche Untersuchung aus dem Jahr 2003. (Unter "Frontrunning" versteht man laut Wertpapieraufsichtsgesetzt (WAG) "den Abschluss von Geschäften zum Ankauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten aufgrund der Kenntnis der Orderlage, um sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen").

Die 36 im vergangenen Jahr wegen Verletzung der Meldepflicht eingeleiteten Untersuchungen konnten eingestellt werden, ohne dass Verwaltungsstrafen verhängt werden mussten.

Schärfere Strafen

Österreich bestraft seit Jänner den Insiderhandel, Marktmissbrauch und Anlagebetrug schärfer als jetzt. Bei Insiderhandel (Straftatbestand, Pönalisierung durch ordentliche Gerichte) wurde der Strafrahmen erhöht: Und zwar von 2 auf 5 Jahre für Primär-Insider und von 1 auf 3 Jahre für Sekundär-Insider. Die FMA hat dabei mehr Befugnisse bekommen, wurde einem Privatbeteiligten im Strafverfahren gleichgesetzt.

Bei Marktmanipulation wurden die Regeln ebenfalls verschärft, die Verwaltungsstrafe erhöht. Der Tatbestand ist breiter definiert, hier darf die FMA gemäß Verwaltungsstrafrecht selber Strafen verhängen. Heuer wurden bisher noch keine Strafe aufgebrummt, hieß es heute. "Directors Deals", also Börsegeschäfte von Managern in eigenen Aktien, müssen gemeldet werden und werden auf der Homepage veröffentlicht. 2004 wurden der FMA 284 Beteiligungsänderungen von Führungskräften börsenotierter Unternehmen gemeldet.

"Selbstregulierung" für Journalisten

Für Finanz-Analysten gibt es strenge Sorgfaltspflichten. Für Journalisten, die Wertpapier- und Finanzanalysen schreiben, und so als "Sekundärinsider" gelten können, wird eine "angemessene Selbstregulierung" angestrebt. Hier laufen Verhandlungen mit der Journalistengewerkschaft und dem Zeitungsherausgeberverband. In 14 Tagen soll es eine weitere Runde geben. Bis Juni will die FMA ein freiwilliges Regelwerk der Verlage und der Gewerkschaft vorliegen haben.

Um potenzielle Interessenskonflikte offen zu legen, gibt es für Medienleute mehrere denkbare Möglichkeiten: Wer als Journalist kursrelevante Analysen über BA-CA mit Kauf- oder Verkaufsempfehlungscharakter verfasst, könnte dann dazu schreiben, dass er selber die genannten Aktien besitzt. Oder er legt vorher selber dem Verlag (einem "Compliance Officer", Vorgesetztem, etc.) offen, welche Aktien er hat.

"Rahmenregelwerk"

Dem FMA-Vorstand schwebt nur ein "Rahmenregelwerk" vor, das sich Journalisten "selbst geben", das aber überwacht wird. Innerhalb eines solchen Rahmens könnten die einzelnen Medienhäuser ihre Regeln individuell umsetzen. Erst wenn eine solche "Branchenlösung" unterbliebe, sähe sich die FMA selber zu Maßnahmen gezwungen. (APA)