Erleichterungen bei Familienzusammenführung
Bisher erhielten Personen im Rahmen der Familienzusammenführung erst nach zwei bis drei Jahren eine Chance auf Beschäftigung. Dies ändert sich nun, indem festgelegt wird, dass nach zwölf Monaten die Betroffenen den selben Arbeitstitel erhalten wie ihre Verwandten, denen sie legal ins Land nachgereist sind. Verfügt z.B. ein Mann über eine Arbeitsgenehmigung (freie Arbeitssuche in einem Bundesland möglich), erhält seine nachgereiste künftig Frau nach einem Jahr Aufenthalt diese auch.
Gleiches gilt für eine Beschäftigungsbewilligung, die nur auf Antrag des jeweiligen Arbeitgebers und zunächst lediglich für sechs Monate erteilt wird sowie für einen Befreiungsschein. Letzterer ermöglich im Land eine freie Arbeitsplatzsuche, sofern der Zuwanderer innerhalb von acht Jahren fünf Jahre eine Beschäftigung in Österreich vorweisen kann.
Niederlassungsschein
Die Umsetzung einer weiteren EU-Richtlinie wird es Zuwanderern erleichtern, innerhalb der Union nach Jobs zu suchen. So bekommen alle Zuwanderer nach fünf Jahren einen Niederlassungsschein, der ihnen im EU-Land die Arbeitsgenehmigung verschafft. Hinzu kommt jetzt die Möglichkeit, dann auch in jedem anderen Staat der Union nach einem Arbeitsplatz zu suchen und dort den selben Aufenthalts/Arbeitstitel zu erlangen.
Ausgeweitet wird durch das morgen zu verabschiedende Paket auch das Recht, Verwandte nach Österreich mitzunehmen. Ermöglicht wird beispielsweise, dass ein EU-Bürger seine nicht aus der Union stammenden Eltern und Schwiegereltern legal ins Land bringen darf. Bisher war dies nur bei Ehepartnern und Kindern möglich.
Asylwerber