
2004 haben sich 1.072 Personen mit Hungerstreiks aus der Schubhaft "freigepresst". Das soll die Möglichkeit der Zwangsernährung künftig verhindern.
Überweisung und Zwangsernährung
Der Entwurf wurde, auch auf Grund der Uneinigkeit der Regierung, noch in einigen Punkten verändert, aber der Kern der neuen Regelung bleibt gleich: Wer künftig in der Schubhaft in Hungerstreit tritt, kann unter gewissen Voraussetzungen zwangsernährt werden. Bisher versuchten viele Häftlinge, durch einen Hungerstreik und die anschließende Feststellung der Haftunfähigkeit durch den Amtsarzt die Freiheit wieder zu erlangen.
Im neuen Gesetz ist vorgesehen, dass Asylwerber im Hungerstreik in Justizanstalten überwiesen werden können, wo dann über die notwendige medizinische Behandlung entschieden wird. Der Zwangsernährung können, verkündete das Innenministerium, allerdings nur Personen unterzogen werden, bei denen die Abschiebung unmittelbar bevorsteht und bereits ein Negativbescheid in beiden Instanzen vorliegt.
"Keine geregelte Vollziehung möglich"
Mit der Zwangsernährung will die Regierung verhindern, dass sich Asylwerber aus der Schubhaft "freipressen". Allein im vergangenen Jahr waren 1.072 Personen in den Hungerstreik getreten und so freigekommen. Laut Statistik des Innenministeriums waren das rund 12 Prozent aller in Schubhaft angehaltenen Fremden.
In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf heißt es dazu: "Eine geregelte Vollziehung der Fremdenpolizei kann unter diesen Voraussetzungen nicht gewährleistet werden." Im §82 FPG wird daher verlangt, dass Zwangsuntersuchung, Zwangsbehandlung und Zwangsernährung analog zur Strafhaft möglich sein sollen.
"Bewährte Instrumente"
Bei Strafhäftlingen ist die Möglichkeit der Zwangsernährung in §69 Strafvollzugsgesetz geregelt: "Verweigert ein Strafgefangener beharrlich die Aufnahme von Nahrung, so ist er ärztlich zu beobachten. Sobald es erforderlich ist, ist er nach Anordnung und unter Aufsicht des Arztes zwangsweise zu ernähren."
Eben diese Regelung soll künftig auch in der Schubhaft gelten: Die Erläuterungen zum FPG fordern, dass "den Fremdenpolizeibehörden die im STVG bewährten Instrumente zur notwendigen weiteren Aufrechterhaltung des Schubhaftverhältnisses in die Hand gegeben werden."
Teurer Zwang
Die Zwangsernährung solle "nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen und auch nicht in jedem Fall angewandt werden können". Dass hinter den Überlegungen zum maßvollen Einsatz nicht nur Menschlichkeit gegenüber den Schubhäftlingen eine Rolle spielt, sondern durchaus auch handfestere Argumente, zeigt der letzte Satz des Absatzes über die Zwangsernährung: "Schon alleine auf Grund der hohen Kosten von Zwangsernährung ist mit einem maßhaltenden Einsatz zu rechnen".
Eine Argumentation, die das Innenministerium mit eigenen Zahlen untermauert: Im Vorblatt zum FPG wird mit ungefähren Kosten für eine Zwangsernährung von 1.900 Euro pro Person und Tag gerechnet. Wenn man auch in den nächsten Jahren mit einem ähnlichen Aufkommen von Hungerstreiks in der Schubhaft rechnen kann, dann würde es 1,900.000 Euro kosten, etwa 1.000 hungerstreikende Schubhäftlinge nur einen Tag lang zwangszuernähren. Im Vergleich dazu belaufen sich nach Zahlen des Ministeriums die gesamten Personalkosten in der Schubhaft auf nur etwa doppelt so viel, nämlich 3,750.000 Euro.
Offenbar rechnet das Ministerium aber mit einem drastischen Rückgang der Hungerstreiks auf Grund der Androhung einer Zwangsernährung: "Schon durch die Möglichkeit dieser Maßnahmen soll die Attraktivität von 'Hungerstreik' und 'Selbstverletzung' drastisch verringert werden", so die Erläuterungen zum FPG.
Das Innenministerium hat es offenbar geschafft, in der finanziellen Vorausschau zum Gesetzesentwurf 1000 mit 1000 richtig zu multiplizieren.
Ich gratuliere recht herzlich dazu!
Es gibt immer wieder unerwartete Spitzenleistungen.
Daher: weiter so - wie wäre es z. B. damit, dass sich das hohe Innenministerium einmal mit der Frage beschäftigt, wie die Erfahrungen mit Zwangsernährung in anderen Staaten aussehen. Wie die Gefahren des sadistischen Missbrauchs durch Exekutivorgane ausschauen - es gibt dazu genügend Erfahrungswerte von Menschenrechtsorganisationen. In Deutschland z. B. die dunklen Erfahrungen aus der Zwangsernährung der RAF-Häftlinge...
Wie die effektiven und menschlicheren Alternativen dazu aussehen - na, das wär doch was?!!
Ich finde die zwangsernährung total überflüssig!
Was würde es sich bringen?
wenn sowieso nur die zwangsernährt werden würden, die sowieso bald abgeschoben werden, und auch noch "Zwang"!
Man wird wohl essen dürfen, wie viel, wann und ob man überhaupt isst ist doch das eigene Problem!
Ich finde es einfach nur idiotisch zwangsernährung einführen zu wollen, schon einmal weil es so viel kosten, und dan beklagen sich die lieben leute immerzu sie hätten zu wenig geld für dies und das!
Einfach lächerlich!
Ich denke die Mägen derrer die der Gesetzesinitative zustimmten sollen sich füllen bis sie zerbersten um den giftigen Schmutz der in Ihnen ist, endlich den ganzen Organismus zuzuführen, um allen zu zeigen, das diese Betrachtungsweise des Menschen, und der Umgang mit dem Leben dieser, zwangsläufig in den eigenen Untergang führt.
Zwangsernährung als Strafe oder einfacher Weg die Schubhaft zu verlängern ist ein Verbrechen.
Ich hoffe das Verfassungsgericht spricht ein Machtwort, hebt das Gesetz auf. Oder soll man nachträglich von Fall zu Fall unterscheiden ob die "Zwangsernährung" überhaupt gerechtfertigt war - dann ist es schon zu spät - ein Mensch wurde Missbraucht und seine grundlegensten Rechte wurden getreten und ihm vorenthalten.
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