Spielende Kinder, die das tun, was alle als Kinder getan haben - lachen, schreien, rumlaufen und dabei eine Batzen Hetz haben - werden zunehmend als unzumutbare Belästigung empfunden. Immer mehr Menschen empfinden Spielplätze als Minderung der Wohnqualität und gehen gerichtlich gegen Kinderlärm vor, und das oft erfolgreich.

Dabei ist gegen "ortsüblichen" Lärm nur schwer vorzugehen. Als ortsüblich gilt, was aus der Sicht eines verständigen Durchschnittsbürgers zumutbar ist. Also Feste im Freien sind erlaubt, solange die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr eingehalten wird, ebenso das Geigenspiel aus der Nebenwohnung.

Jahrelanger Streit>br>

Im oberösterreichischen Hörsching wurde nach einem bereits jahrelang andauernden Streit vor zwei Jahren auf einem Spielplatz das Ballspielen verboten. Ein kinderloses Ehepaar, beide sind Juristen, hatte auf Unterlassung des Ballspielens geklagt, weil ständig Bälle vom Spielplatz in seinem Garten gelandet waren. Ein Richter am Landesgericht Linz zeigte Verständnis und der Gemeinde bleibe nichts anderes übrig als ein Schild anzubringen: "Ballspielen gerichtlich verboten".

Dabei wurde seitens der Gemeinde schon davor einiges versucht, um zu kalmieren. So wurde ein fünf Meter hoher Zaun errichtet, damit die Fußbälle nicht mehr in Nachbars Garten landen können - doch die Bälle, die in den Maschendrahtzaun flogen, verursachten für die Anrainer zu viel Lärm und sie gingen vor Gericht. Am Gemeindeamt in Hörsching meldeten sich nach dem Urteil etliche Anrufer: Bewohnern anderer Gemeinden, die sich ebenfalls von spielenden Kindern belästigt fühlten, wollten den Namen jenes Richters wissen, der das Urteil gefällt hat.

Videoüberwacht

In Wals-Siezenheim in Salzburg ließ ein Anrainer mit einem Gutachten belegen, dass der Lärm des Ballspielens seine Gesundheit schädige. "Die Zufahrtsstraße vor meinem Haus wurde zum Spielplatz. Der Lärm ist nicht auszuhalten", argumentierte der Mann. Die Gemeinde war daraufhin gezwungen, das Ballspielen zu verbieten. Als der Nachbar die Einhaltung des Verbots mit zwei Videokameras überwachte, schalteten die Eltern der Kinder einen Anwalt ein.

In Salzburg-Aigen fühlte sich eine Ärzteehepaar vom "schrillen, unrhythmischen Geschrei" der Kinder eines benachbarten Privatkindergartens in seine Mittagsruhe gestört. Vor Gericht wurde vereinbart, dass sich die Kleinen zwischen 12 und 15.30 Uhr nicht mehr draußen aufhalten dürften. (fern/DER STANDARD; Printausgabe, 9.5.2005)