New York - Die noch immer in den USA anhängige "Whiteman"-Sammelklage gegen Österreich wegen NS-Entschädigungen, die vom New Yorker Anwalt Jay Fialkoff vertreten wird, bleibt aufrecht. Dies betonte Fialkoff am Donnerstag auf Anfrage der APA in New York. Dass sich der Anwalt der zweiten noch offenen NS-Entschädigungsklage, Herbert Fenster, laut Angaben einer Klägerin aus dem Verfahren zurückgezogen hat und damit dieses "Anderman"-Verfahren möglicherweise bald beendet sein werde, habe keinen Einfluss auf sein Verfahren, so Fialkoff.

Auch vom Appell des ehemaligen US-Unterhändlers der Entschädigungsabkommen, Stuart Eizenstat, der am Mittwoch in Wien die Beteiligten aufgefordert hatte, das Verfahren einzustellen, zeigte sich Fialkoff unbeeindruckt. Der einzige Weg, das Verfahren zu beenden, sei eine Vereinbarung mit der Republik Österreich. Erst nach einer gerichtlich bestätigten Vereinbarung werde die Sammelklage zurückgezogen, sagte der Anwalt. Bisher seien aber die offiziellen Vertreter Österreichs nicht dazu bereit, sich mit ihm zusammenzusetzen.

In dem von Fialkoff vor Gericht vertretenen "Whiteman"-Verfahren wird derzeit über die Frage der Jurisdiktion in den USA verhandelt. Während die Republik Österreich in der Sache die Gerichtsbarkeit in den USA bestreitet, versucht der Anwalt, die Zuständigkeit des amerikanischen Gerichts nachzuweisen. Das Verfahren ist in New York anhängig.

Die beiden Sammelklagen stehen derzeit noch der Rechtssicherheit, die Voraussetzung für Auszahlungen aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds ist, entgegen. Dieser Fonds soll Opfer des Vermögensraubs der Nazis entschädigen. (APA)