Bild nicht mehr verfügbar.

Die Anklage hatte acht Jahre Haft für Martin Wiese gefordert

Foto: AP/ DIETHER ENDLICHER

München - Im Münchner Terrorprozess ist der Hauptangeklagte Neonazi Martin Wiese wegen der Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie verschiedener Waffen- und Sprengstoffdelikte schuldig gesprochen worden. Das Bayerische Oberste Landesgericht verurteilte Wiese sieben Jahren Haft. Außerdem drei mitangeklagte Gesinnungsgenossen zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie fünf Jahren und neun Monaten.

Zu dem laut Anklage geplanten Bombenanschlag auf das Münchner Jüdische Zentrum sagte der Vorsitzende Richter Bernd von Heintschel-Heinegg: "Es hat keine konkretisierten Pläne gegeben."

Die Gruppe, die sich illegal Waffen und Sprengstoff beschafft hatte, hat laut dem Urteil aber wiederholt erörtert, wie die Grundsteinlegung für das Kulturzentrum am 9. November 2003 verhindert werden und wie eine Bombe gebaut werden könne, sagte der Richter. "Ziel der Gruppe war die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu Gunsten der Einführung einer Staatsordnung nationalsozialistischer Prägung." Dafür sei ein "blutiger Umsturz" angepeilt worden, sagte von Heintschel-Heinegg. "Lediglich der Zeitpunkt blieb offen."

Zwei der Angeklagten, Alexander Maetzing und David Schulz, hatten die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft während des rund fünfmonatigen Prozesses eingeräumt und Bedauern geäußert. Der 28-jährige Maetzing wurde zu fünf Jahren und neun Monaten Jahren Haft verurteilt. Der 22 Jahre alte Schulz erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten Jahren; er wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er zur Tatzeit noch Heranwachsender war. Der 24-jährige Karl-Heinz Statzberger wurde zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Anklage hatte acht Jahre Haft für Wiese gefordert

Die Anklage hatte acht Jahre Haft für Wiese gefordert. In einem ersten Verfahren wegen der Anschlagspläne waren Anfang April bereits fünf weitere Neonazis zu Bewährungsstrafen zwischen 16 und 22 Monaten verurteilt worden. (APA)