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Foto: REUTERS/Stoltz
Wien - "Britisch-Honduras" gibt es seit 1973 nicht mehr. Da wurde der Name des mittelamerikanischen Landes nämlich in Belize geändert. Einen Pass aus dem "verschwundenen" Land kann man sich dagegen problemlos weiter besorgen, samt Führerschein und zwei weiteren "amtlichen" Dokumenten - ausgestellt auf einen beliebigen Namen um 420 Euro.

Scherzartikel

Im Internet finden sich dutzende Anbieter dieser "Camouflage Passports" (Tarnpässe), denen allen gemein ist, dass sie das Wappen mittlerweile aufgelöster oder umbenannter Staaten ziert. Offiziell sind die Papiere Scherzartikel und damit nicht illegal. Auf den Seiten der Anbieter finden sich aber recht eindeutige Vorschläge zur Verwendung wie etwa: "Bankangestellte sind nicht dafür trainiert, fremde Dokumente zu erkennen."

Dieser Umstand macht die Tarnpässe für Betrüger und das organisierte Verbrechen auch so interessant, betont Josef Mahr vom Bundeskriminalamt (BK) am Montagnachmittag bei einer Tagung anlässlich der europäischen Wissenschaftstage in Steyr, die sich heuer im Juli mit dem Thema "Wirtschaft und organisierte Kriminalität" beschäftigen.

Kontoeröffnungen zur Geldwäsche oder die Gründung von Offshore-Firmen werden mit den täuschend echt aussehenden Dokumenten erleichtert, und erschweren - da der Besitzer ja einen fiktiven Namen wählen kann - die Strafverfolgung, erläutert der Kriminalist.

Dürftige Kooperation

Ein Problem, dass auch Mahrs Vorgesetzter Rudolf Unterköfler, Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität im BK, kennt. Ist es schon durch die falschen Identitäten schwer genug, Tätern im Bereich Anlagebetrug auf die Spur zu kommen, ist darüber hinaus auch "die internationale Polizeikooperation verbesserungswürdig", gesteht er ein. Durch bürokratische Hürden würden Betrüger viel Zeit zum Verwischen der Spuren haben.

Wie in einem aktuellen Fall deutlich wird: ein Österreicher war im Internet auf das Angebot gestoßen, außerbörsliche Aktien einer Firma in Hongkong zu kaufen. Über 145.000 Euro machte das Opfer locker, obwohl er nur über E-Mailadresse und Telefonnummer des angeblichen Unternehmens verfügte. Erst als keine Reaktionen mehr aus dem Fernen Osten kamen, wandte er sich an die Polizei.

Produkte aus dem "grauen Kapitalmarkt" - wie außerbörsliche Aktien, Börsentermingeschäfte oder geschlossene Immobilienfonds - seien bei den Kriminellen nach wie vor beliebt, erläutert Unterköfler. Das Versprechen hoher Renditen ist für die Opfer, übrigens überwiegend Männer, fast immer entscheidend, zeigen Studien.

Doppelte Falle

Auch mit Timesharing lassen sich noch immer gute kriminelle Geschäfte machen. Das Versprechen, Anteile an Feriendomizilen erwerben und dort einen Gratisurlaub verbringen zu können, ziehe zwar mittlerweile nicht mehr so. Dafür haben die Betrüger mittlerweile die zweite Stufe erreicht. Denn wer solche Anleihen schon gekauft hat, bekommt sie nicht mehr los. Plötzlich ruft aber ein Anwalt an, der angeblich einen Käufer aufgetrieben hat. Für einige tausend Euro Gebühren und Spesen könne man den Handel in die Wege leiten, wird fälschlich versprochen.

Für die Exekutive fallen derartige Banden natürlich unter den Begriff "organisierte Kriminalität". Wissenschaftler haben es mit der Begriffsabgrenzung schwerer, gibt Sozialwissenschaftler Klaus von Lampe zu bedenken. Denn es existieren verschiedene, teils klischeehafte Vorstellungen, was "organisierte Kriminalität" ist: sie reichen von der Mafia bis hin zu einer selbstständig organisierten Einbrecherbande. (Michael Möseneder, DER STANDARD Printausgabe, 04.03.2005)