Wien - Der Verfassungsjurist Dieter Kolonovits steht der Forderung von Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider (B) nach einer geheimen Minderheitenerhebung skeptisch gegenüber. Er verweist im Ö1-Mittagsjournal darauf, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Zusammenhang mit den zweisprachigen Ortstafeln auch eine "vergröberte statistische Feststellung" der Größe der slowenischen Volksgruppe durch die Volkszählungen für ausreichend hält. Außerdem stellt sich nach Ansicht des Verfassungsrechtlers die Frage, ob eine Minderheitenerhebung überhaupt noch möglich ist. Basis einer solchen Erhebung sei nämlich die Personenstandsaufnahme nach der Bundesabgabenordnung. Diese so genannten "Haushaltslisten" seien jedoch seit 2000 aufgehoben. Zudem verweist Kolonovits darauf, dass eine Minderheitenerhebung erst ein Mal (nämlich 1976) durchgeführt wurde. Die damaligen Ergebnisse seien jedoch "nicht brauchbar" gewesen, weil die Erhebung teilweise boykottiert wurde. (APA)