Kärnten
Auch Verfassungsrechtler gegen Haider-Vorschlag
Kolonovits: Frage, ob Minderheitenerhebung noch möglich ist - Zweifel an Brauchbarkeit der Ergebnisse - VfGH sieht Volkszählung als ausreichend
Wien - Der Verfassungsjurist Dieter Kolonovits steht der
Forderung von Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider (B) nach einer
geheimen Minderheitenerhebung skeptisch gegenüber. Er verweist im
Ö1-Mittagsjournal darauf, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im
Zusammenhang mit den zweisprachigen Ortstafeln auch eine "vergröberte
statistische Feststellung" der Größe der slowenischen Volksgruppe
durch die Volkszählungen für ausreichend hält. Außerdem stellt sich nach Ansicht des Verfassungsrechtlers die
Frage, ob eine Minderheitenerhebung überhaupt noch möglich ist. Basis
einer solchen Erhebung sei nämlich die Personenstandsaufnahme nach
der Bundesabgabenordnung. Diese so genannten "Haushaltslisten" seien
jedoch seit 2000 aufgehoben. Zudem verweist Kolonovits darauf, dass
eine Minderheitenerhebung erst ein Mal (nämlich 1976) durchgeführt
wurde. Die damaligen Ergebnisse seien jedoch "nicht brauchbar"
gewesen, weil die Erhebung teilweise boykottiert wurde. (APA)