Ende der Vorwoche hatten Innenministerin Liese Prokop, die für die ÖVP verhandelt, und Justizministerin Karin Miklautsch als BZÖ-Verhandlerin in wesentlichen Punkten Übereinstimmung über eine Neuordnung von Asyl- und Fremdenrecht erreicht.
Daran spießt es sich zwischen Volkspartei und BZÖ noch: Die Schubhaft darf für Asylwerber zwar nicht wie früher gewollt unendlich lange dauern, wie lange sie aber währen kann (neun oder zwölf Monate Haft innerhalb von zwei Jahren), das ist noch nicht ausgemacht. Auch die Zwangsernährung von Hungerstreikenden war zuletzt noch nicht endgültig in den Entwurf geschrieben.
Landau sieht "noch großen Spielraum und dringende Notwendigkeiten für Verbesserungen". Es sei zwar begrüßenswert, dass es für die erst-und zweitinstanzlichen Asylverfahren mehr Personal geben soll. Doch sei es wohl legitim zu erwarten dass die Einwände der NGOs wie auch die vom UNHCR eingemahnten Verletzungen der Genfer Flüchtlingskonvention nun zu substanziellen Änderungen im Entwurf führten. Er bezieht sich damit auf den Einwand des UN-Flüchtlingshilfswerks, dass eine Einstellung eines Asylverfahrens aus rein formalen Gründen internationalen Konventionen zuwiderlaufe. Die Regierung will mit diesem Passus den Asylmissbrauch bekämpfen.
Für den Wiener Caritas-Direktor steht außer Diskussion, dass die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention "auf Punkt und Beistrich zu erfüllen sind". Es gehe um Schutz von, nicht um Schutz vor Menschen.
Schon gleich nach dem vorläufigen Ende der Gespräche hatte die Caritas angemerkt, dass die vorgesehene Zwangsernährung für Hungerstreikende als problematisch zu betrachten ist. Auch dass Traumatisierte weiterhin in Schubhaft genommen werden können, stehe nicht im Einklang mit internationalen Regeln.