Ab 1. Mai ist in Österreich das Mitführen einer Warnweste im Auto Pflicht. Die Weste darf gelb, rot oder orange sein.

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Wien - Seit Sonntag, dem 1. Mai, ist in Österreich das Mitführen einer Warnweste im Auto Pflicht. Die Weste darf gelb, rot oder orange sein, muss der ÖNORM EN 471 entsprechen und ist im Fall einer Panne oder eines Unfalls anzuziehen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften drohen Strafen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Weste für den Lenker. Der ÖAMTC empfahl aber im Sinne der Sicherheit aller Autoinsassen, für jeden Passagier eine Schutzweste mitzuführen. Die Warnweste sollte möglichst griffbereit aufbewahrt werden, also nicht im Kofferraum.

Theoretischer Strafrahmen reicht bis 2.180 Euro

Die Warnwesten müssen von den Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge beim Aufstellen des Pannendreiecks auf einer Freilandstraße getragen werden. Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen der Weste verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält.

Sowohl das Nichtmitführen als auch das Nichttragen der Westen ist ab 1. Mai strafbar. Der theoretische Strafrahmen für den Fall einer Anzeige reicht bis zu 2.180 Euro. "In der Praxis ist zu erwarten, dass eine Organstrafverfügung in der Höhe von 14 Euro ausgestellt wird", sagte ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. (APA)