Wien - Ein Buschauffeur der Linie 12A sowie ein Aufseher der Wiener Linien müssen sich am Montag wegen im Stich Lassen einer Verletzten vor Gericht verantworten. Das 15-Jährige Mädchen starb an den Folgen des Unfalls in Wien-Fünfhaus.

Am Unfall selbst traf den Lenker nach keine Schuld. Die Schülerin hat beim Überqueren der Straße den abbiegenden Linienbus übersehen. Sie geriet unter den rechten Vorderreifen und wurde eingeklemmt. Der Lenker hielt sofort an. Der Busreifen stand auf dem Körper der Schwerverletzten und die ganze Last des Fahrzeuges auf der Schülerin. Nun hätte der Lenker den Bus einige Zentimeter bewegen müssen, um das Mädchen von Last zu befreien.

Dienstanweisung

Der Lenker hat jedoch unter Berufung auf eine Dienstanweisung den Bus nicht mehr gestartet. Diese untersage es ihm, das Fahrzeug neuerlich in Bewegung zu setzen, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Er ließ sich diese Einschätzung auch vom Dienst habenden Aufseher bestätigen, der ebenfalls vorgeladen wurde. Die Staatsanwaltschaft hält den beiden entgegen, dass besagte Dienstanweisung nicht greife, wenn damit Lebensgefahr verbunden ist.

Obduktionsergebnis

Ihre inneren Verletzungen waren zwar so schwer, dass es fraglich erscheint, ob die 15-Jährige überlebt hätte, wenn weniger Last auf dem Mädchen gewesen wäre. Als unmittelbare Todesursache wurde bei der Obduktion jedoch Ersticken fest gestellt. DAs Gutachten besagt: Wäre der Bus etwa 20 Zentimeter bewegt geworden, hätte das Mädchen vielleicht ausreichend Luft bekommen und die notfallmedizinische Betreuung vielleicht noch helfen können. (APA)