Der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser hat Anspruch auf Schmerzensgeld im Zusammenhang mit der Strafverfolgung im Rahmen des Mannesmann-Prozesses. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte am Mittwoch, die Staatsanwaltschaft habe bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit Essers Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Landgericht Düsseldorf hatte in erster Instanz dem Manager wegen der aggressiven Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Esser erhält aber keinen Schadenersatz. Die Ermittlungen gegen ihn seien zulässig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Bernhard Schüßler zur Begründung. Esser selbst hatte mindestens 200.000 Euro gefordert. Das Gericht wies damit die Berufung sowohl von Esser als auch vom Land Nordrhein-Westfalen gegen das Urteil des Landgerichts zurück.

Der Manager war im Juli vergangenen Jahres im wohl spektakulärsten deutschen Wirtschaftsstrafprozess nach mehrmonatiger Verhandlung vom Vorwurf der Beihilfe zur Untreue freigesprochen worden. Doch hat die Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche für alle sechs Angeklagten Revision eingelegt.

So wird die Frage, ob Esser zusammen mit Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und vier weiteren Angeklagten die 180 Mrd. Euro teuere Übernahme von Mannesmann durch den Mobilfunkriesen Vodafone genutzt hat, um Managern und Ex-Vorständen des Unternehmens ungerechtfertigte Abfindungen von rund 60 Mio. Euro zuzuschieben, wohl nach der Sommerpause den Bundesgerichtshof beschäftigen.(APA/AP)