Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) überarbeitet die Richtlinien für die Vergabe der Fernsehfilmförderung. Im nun vorliegenden Entwurf ist eine "strengere Vorgangsweise im Rechterückfall" geplant, sagte Alfred Grinschgl, Medien-Geschäftsführer der RTR, am Mittwoch im Gespräch mit der APA. Im Gegenzug komme man den TV-Anstalten in der Frage des Exklusivitätsschutzes und der so genannten "Ausschnittsrechte" entgegen.

"Rechterückfall": Höchstens zehn Jahre

Der "Rechterückfall" regelt, wie lange eine Fernseh-Anstalt, in deren Auftrag eine TV-Produktion entsteht, auch die Rechte daran hat. In den Richtlinien ist vorgesehen, dass dieser Zeitraum auf höchstens zehn Jahre bei Fernsehserien und sieben Jahre bei Fernsehfilmen und -dokumentationen befristet ist - danach fallen die Rechte an den Produzenten zurück. "Dies ist mit den neuen Richtlinien strikt einzuhalten", so Grinschgl. Bisher habe man "Ausnahmen zugelassen", was aber nicht befriedigend verlaufen sei. Fernseh-Sender könnten mit den Produzenten sehr wohl Optionen für einen längeren Rechte-Zeitraum vereinbaren, die Abgeltung aber dürfe nicht Teil der Grundfinanzierung - die bei der Förderzusage durch die RTR eine Rolle spielt - sein.

"Schutz der Exklusivität"

Den TV-Anstalten sei man aber auch entgegen gekommen, indem man etwa den "Schutz der Exklusivität" berücksichtige. Das bedeutet etwa, dass ein Free-TV-Sender auch die Pay-TV-Rechte an einer Produktion miterwerben darf, obwohl er selbst kein Bezahlfernsehen anbietet. "Es wäre für einen Free-TV-Betreiber nicht angenehm, wenn er in eine Produktion investiert, die dann auch im Pay-TV zu sehen ist", begründet Grinschgl dies. Weiters habe man eine Lösung für die Nutzungsrechte von Film- und Dokumentationsausschnitten erzielt. "Wenn wir hier rigide wären und Ausschnittsrechte für den TV-Veranstalter nicht erlauben, würden das viele Produktionsfirmen ausschließen, die auf Dokumentationen spezialisiert sind."

"Wertvolle Orientierung"

"Wertvolle Orientierung" bei der Neufassung der Richtlinien habe ein Gutachten der Experten Oliver Castendyk und Klaus Keil vom Babelsberger Erich Pommer Institut (Potsdam) geliefert, so Grinschgl. "Das Verhältnis der Finanzierung durch Sender, Fördergeber und Produzenten muss nach Ansicht der Gutachter Basis für die Rechte-Aufteilung sein", sei ein Resultat, die strikte Vorgangsweise daher berechtigt und "nahe an der Praxis". (APA)