"Rechterückfall": Höchstens zehn Jahre
Der "Rechterückfall" regelt, wie lange eine Fernseh-Anstalt, in deren Auftrag eine TV-Produktion entsteht, auch die Rechte daran hat. In den Richtlinien ist vorgesehen, dass dieser Zeitraum auf höchstens zehn Jahre bei Fernsehserien und sieben Jahre bei Fernsehfilmen und -dokumentationen befristet ist - danach fallen die Rechte an den Produzenten zurück. "Dies ist mit den neuen Richtlinien strikt einzuhalten", so Grinschgl. Bisher habe man "Ausnahmen zugelassen", was aber nicht befriedigend verlaufen sei. Fernseh-Sender könnten mit den Produzenten sehr wohl Optionen für einen längeren Rechte-Zeitraum vereinbaren, die Abgeltung aber dürfe nicht Teil der Grundfinanzierung - die bei der Förderzusage durch die RTR eine Rolle spielt - sein.
"Schutz der Exklusivität"
Den TV-Anstalten sei man aber auch entgegen gekommen, indem man etwa den "Schutz der Exklusivität" berücksichtige. Das bedeutet etwa, dass ein Free-TV-Sender auch die Pay-TV-Rechte an einer Produktion miterwerben darf, obwohl er selbst kein Bezahlfernsehen anbietet. "Es wäre für einen Free-TV-Betreiber nicht angenehm, wenn er in eine Produktion investiert, die dann auch im Pay-TV zu sehen ist", begründet Grinschgl dies. Weiters habe man eine Lösung für die Nutzungsrechte von Film- und Dokumentationsausschnitten erzielt. "Wenn wir hier rigide wären und Ausschnittsrechte für den TV-Veranstalter nicht erlauben, würden das viele Produktionsfirmen ausschließen, die auf Dokumentationen spezialisiert sind."
"Wertvolle Orientierung"