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Foto: APA/EPA/DPA/Oliver Stratmann
Der Verein Anonyme Spieler Salzburg (ASS) hat den an der Wiener Börse notierten Online-Wettanbieter betandwin wegen des Verdachts des illegalen Glücksspiels und der dauerhaften Steuerhinterziehung bei der Staatsanwaltschaft Salzburg und beim Finanzministerium angezeigt. betandwin biete seit Dezember 2001 Casino- und Lotterie-Spiele an, obwohl es in Österreich dafür ein staatliches Monopol gebe, schilderte Vereinspräsident Gerald Granig am Montag bei einem Mediengespräch.

Klärung

Er wolle mit den Anzeigen klären, "ob in Österreich das Glücksspielgesetz noch Gültigkeit hat", begründete Granig. Sollte es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen, könnte die Republik die durch Casino- und Lotterie-Spiele erwirtschafteten Gewinne abschöpfen. Er gehe von einem Haftungsvolumen von etwa zehn Mio. Euro aus, so der Vereinspräsident. Verfahren seien aber auch in anderen europäischen Ländern mit vergleichbarer Rechtslage - also etwa Deutschland - denkbar.

Zu viel Steuern

Eine Verfahrenseinstellung oder ein Freispruch für betandwin würden für Granig bedeuten, dass das Glücksspielgesetz de facto außer Kraft sei. Für die Casinos Austria AG und die Österreichische Lotterien GmbH hieße das, dass sie im Vergleich zu anderen Unternehmen (betandwin) zu viel Steuern gezahlt hätten. Rückwirkend bis Dezember 2001 könnte das eine Rückforderung von mindestens 100 Mio. Euro bedeuten, so Granig.

Nationale Gesetze

Obwohl die noch nicht fertig ausverhandelte EU-Dienstleistungs-Richtlinie Veränderung beim Glücksspiel bringen dürfte, seien bis dahin die nationalen Gesetze gültig. Das habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Herbst 2003 festgestellt. Neben betandwin wurden auch die 100-prozentige Tochterfirma BAW International Ltd. und jeweils die Vorstände und Aufsichtsräte angezeigt. Im Vorjahr hat betandwin mit Casinospielen 458,5 Mio. Euro umgesetzt (2003: 226,3 Mio.) und dabei einen Netto-Ertrag von 12,5 Mio. Euro (2003: 6,3 Mio. Euro) erwirtschaftet.

Massiv spielsüchtig

In Österreich gebe es etwa 50.000 massiv spielsüchtige Menschen, weitere 100.000 seien akut gefährdet, erläuterte Granig. Im Internet fielen Kontrollen, wie sie es bei den Casinos Austria gebe, weg. Ihm gegenüber habe sich betandwin dadurch gerechtfertigt, dass man wegen der Internationalität nicht auf jedes nationale Gesetz eingehen könne, sagte Granig.

betandwin weist Vorwürfe zurück

betandwin weist die Vorwürfe des Vereins Anonyme Spieler Salzburg (ASS) zurück, weil sie jeder Grundlage entbehren würden. "Der Verein ASS lässt nicht nur die Struktur der BAW-Gruppe unberücksichtigt, sondern geht auch nicht auf die hier einschlägige Judikatur des Europäischen Gerichtshofs ein", teilte das Unternehmen der APA mit. Der ASS hatte den börsenotierten Online-Wettanbieter wegen des Verdachts des illegalen Glücksspiels und der dauerhaften Steuerhinterziehung bei der Staatsanwaltschaft Salzburg und beim Finanzministerium angezeigt.

Genehmigungen

Da die Betandwin.com Interactive Entertainment AG kein operatives Geschäft betreibe, sondern lediglich für ihre Tochterunternehmen Funktionen wie Finance & Administration, Corporate Comminications und Controlling übernimmt, sei sie an den auf der Plattform www.betandwin.com angebotenen Wetten und Spiele nicht beteiligt. Die Tochterfirma BAW International Ltd. "besitzt als Betreiberin der Plattform www.betandwin.com zwei Genehmigungen der gibraltesischen Regierung, die sie einerseits zur Veranstaltung von Sportwetten und andererseits zum Betrieb eines Online-Casinos berechtigen", so Firmensprecherin Karin Klein.

Grundfreiheiten

Laut EG-Vertrag würden die europäischen Grundfreiheiten auch für Gibraltar gelten, so dass die BAW International Ltd. berechtigt sei, die von ihr veranstalteten Wetten und Glücksspiele europaweit anzubieten. Das habe der OGH im November 2003 in seiner wegweisenden Gambelli-Entscheidung ausdrücklich dargelegt. "Da die Rechtsbeziehungen zwischen der BAW International Ltd. und den Spielern gibraltesischem Recht unterliegen und die diesbezüglichen Verträge in Gibraltar zu Stande kommen, liegt auch kein Steuertatbestand in Österreich vor", so Klein.(APA)