Wien - Der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) ist mit seinen Beschwerden gegen das Asylgesetz beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. Der VfGH hat die Anträge des UBAS, der Berufungsinstanz im Asylverfahren, abgewiesen. Laut Asylgesetz muss das Bundesasylamt bei Abweisung eines Asylantrages auch gleich den Bescheid über die Ausweisung des Flüchtlings erlassen, der UBAS ist in zweiter Instanz dafür zuständig. Der Asylsenat wollte dies kippen, da Ausweisungen fremdenrechtliche Angelegenheiten seien und daher in mittelbarer Bundesverwaltung von den Ländern erledigt werden müssten.

Kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz

Anders der VfGH: Er urteilt, "dass auch die Verfügung der aufenthaltsbeendenden Maßnahme noch zu den 'Asylsachen' (...) zählt". Auch den vom UBAS angeführten Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vermag der VfGH nicht zu erkennen: Der UBAS hatte die Bestimmung angefochten, wonach Asylwerber nach Ablehnung ihres Antrages zwingend ausgewiesen werden müssen, wogegen die Ausweisung im Fremdenrecht nur als Kann-Bestimmung formuliert ist.

Ungleichbehandlung gerechtfertigt

Die Verfassungsrichter halten diese Ungleichbehandlung für gerechtfertigt, denn: "Der Gesetzgeber beabsichtigt durch die zwingend vorgesehene Ausweisung von Asylwerbern eine über die Dauer des Asylverfahrens hinausgehende Aufenthaltsverfestigung im Inland von Personen, die sich bisher bloß auf Grund ihrer Asylantragstellung im Inland aufhalten durften, zu verhindern." Im Übrigen verweist der VfGH darauf, dass sowohl vor Abschiebungen laut Fremdenrecht als auch laut Asylgesetz die "grundrechtliche Position" des Betroffenen geprüft werden muss (etwa das Menschenrecht auf Achtung des Familienlebens).

Das am Donnerstag veröffentlichte Erkenntnis ist ein "Nachschlag" zum Asylgesetz-Verfahren vom vergangenen Oktober, in dem der VfGH wesentliche Teile des damals neuen Asylgesetzes aufgehoben hatte. Abschiebungen während laufender Verfahren wurden dadurch erschwert. Auch das umstrittene Neuerungsverbot sowie die Schubhaft-Regelung wurden teilweise gekippt. Zur Reparatur der damals aufgehobenen Passagen wollen ÖVP und BZÖ noch vor dem Sommer ein neues Asylgesetz beschließen. (APA)