Die "Presse" hatte zuvor berichtet, die Innenministerin reagiere auf die Kritik an den Plänen am Ende der Begutachtungsfrist für das Asylgesetz mit Entschärfungen. Schließlich sei ihr "absolutes Ziel" ein verfassungsrechtlich konformes Asylgesetz, betonte Prokop.
Überdenken: Schubhaft und...
Überdenken will die Innenministerin die in dem Entwurf vorgesehene Aufhebung der Maximalgrenze von sechs Monaten Schubhaft, die unter Verfassungsrechtlern und NGOs umstritten war. "Der Bereich der Schubhaftregelungen ist sicherlich noch einmal klar zu überprüfen", räumt Prokop nun ein. "Schließlich soll diese Regelung nur für Einzelfälle gelten. Vor allem dort, wo Asylwerber kriminelle Handlungen begangen haben und Wiederholungsgefahr besteht." Für jene hingegen, die "nichts angestellt haben, die einfach nur einen negativen Asylbescheid bekommen haben, ist ja das Wort Schubhaft alleine schon schrecklich", sagt die Innenministerin.
Stattdessen verweist Prokop auf "internationale Modelle von so genannten Rückführungszentren. Dort werden die Leute mit negativem Bescheid gezielt auf die Rückkehr in ihre Heimat vorbereitet." Ein derartiges Modell kann sie sich auch für Österreich vorstellen.
...Gebietsbeschränkung
Eine Änderung stellt die Innenministerin auch bei der geplanten Gebietsbeschränkung in Aussicht. Damit hätten sich Asylwerber im 20 Tage dauernden Zulassungsverfahren nur mehr innerhalb des jeweils zuständigen Bezirkes aufhalten dürfen. "Wir werden diesen Punkt noch einmal genau prüfen. Denn daran scheiden sich die Geister der Juristen", erklärt Prokop dazu. Als Alternative zur Gebietsbeschränkung sieht sie die Möglichkeit, dass die Asylwerber künftig verpflichtet werden, sich öfter bei den Behörden zu melden. "Es geht ja nur darum, dass die Leute für uns greifbar sind."
Bescheidzustellung
Geändert werden soll auch die Bestimmung, wonach die Bescheide nicht mehr den Anwälten, sondern direkt den Asylwerbern zugestellt werden sollten, um diese gegebenenfalls gleich in Schubhaft nehmen zu können. Prokop verspricht: "Die Bescheide sollen künftig dem Rechtsvertreter und dem Asylwerber so schnell wie möglich zugestellt werden." Zusätzlich sei geplant, dass die Berufungsfrist erst ab Zustellung beim Rechtsvertreter beginnt.
Viertes Erstaufnahmezentrum kommt nicht
Nicht kommen wird das von der FPÖ geforderte vierte Erstaufnahmezentrum. "Wir haben derzeit keinen Bedarf", argumentiert Prokop. Denn die Zahl der Asylanträge sei rückläufig. So seien im ersten Quartal des vergangenen Jahres noch 5.918 Anträge gestellt worden, im gleichen Zeitraum 2005 nur noch 4.270.