Grafik: DER STANDARD
Geht es nach dem Verfassungsgerichtshof, stehen auf den nächsten Erlagscheinen der GIS für Wien 6 Euro und 12 Cent weniger. Das Höchstgericht entschied: Die ORF-Tochter GIS darf den Landeskulturbeitrag nicht mehr für die Gemeinde Wien einheben. Die GIS will sie vorerst dennoch kassieren.

Ein Wiener kämpfte sich gegen diese Landesabgabe durch die Instanzen und bekam Recht: Hebt die GIS für Wien Abgaben ein, muss sie "effektiven Leitungs- und Steuerungsrechten der Wiener Landesregierung" unterliegen. Tut sie aber nicht.

3,06 Euro pro Monat

3,06 Euro pro Monat beträgt die Landesabgabe auf die ORF-Gebühr. Das Prinzip gilt auch für die übrigen Bundesländer, die zwischen 0 (Oberösterreich und Vorarlberg) und 4,70 Euro (Steiermark) aufschlagen (Tabelle). Salzburg hat das Weisungsrecht schon verankert.

Gut 19 Millionen steuert diese Abgabe derzeit zum Wiener Kulturbudget bei, warnt Marie Ringler, Kultursprecherin der Grünen. Also deutlich mehr als ein Zehntel des Wiener Kulturbudgets.

Entwarnung signalisiert GIS-Manager Jürgen Menedetter: Er will die Abgabe trotz Erkenntnis der Höchstrichter vorerst weiter einheben, sagte er der APA.

Wien könne das Problem "relativ leicht" beheben

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs empfiehlt tragfähigere Reaktionen. Karl Korinek sagt, Wien könne das Problem "relativ leicht" beheben: Entweder das Magistrat hebe die Abgabe selbst ein, was den Aufwand dafür freilich relativ schwer erhöhte. Oder Wien gibt sich dafür ein Weisungsrecht über die GIS. Wien prüft noch.

Das Finanzministerium hat dieses Recht schon für seinen Aufschlag auf die ORF-Gebühren. (Harald Fidler/DER STANDARD; Printausgabe, 14.4.2005)