"Liegt eine Falschberatung vor, und wurden die Anteile über eine Vermittlerfirma erworben, die laut Bafin als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gilt, verjährt der Anspruch auf Schadenersatz bereits nach drei Jahren ab Kauf", so von Wolf von Buttlar zu Der Fonds.com. Sei die Falschberatung durch freie Vermittler erfolgt, die nicht als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gelten, beginne die dreijährige Verjährungsfrist dagegen erst ab Kenntnis des Schadens, in diesem Fall ab März dieses Jahres. Anleger sollten diesen Sachverhalt genau prüfen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. "Wer irrtümlich davon ausgeht, dass sein Vermittler kein Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist und nicht rechtzeitig reagiert, geht möglicherweise leer aus", gibt von Buttlar zu bedenken.

Für Anleger, die sich in mehreren Tranchen am Phoenix Managed Account beteiligt haben, kommt es darauf an, ob sie mehrmals beraten wurden oder nicht: Wer beispielsweise 2001 Anteile erworben hat und sich 2004 erneut nach einer Falschberatung beteiligt hat, kann für die zweite Tranche Ansprüche geltend machen, während sie für die erste bereits verjährt sind. Komplizierter wird es, wenn ein Anleger nach Falschberatung und Kauf in 2001 im vergangenen Jahr ohne weitere Beratung erneut Anteile gekauft hat: Laut von Buttlar ist es in diesem Fall strittig, ob der zweite Kauf ebenfalls verjährt ist, weil er sich auf den ersten bezieht. Dies müsse im Einzelfall geprüft werden.

Bei Unsicherheit, Mahnbescheid erwirken

"Anleger, bei denen die Verjährung unmittelbar bevor steht, sollten über ihren Anwalt einen Mahnbescheid an den Vermittler senden. Dies lässt sich innerhalb von ein bis zwei Tagen umsetzen. Der Mahnbescheid bewirkt, dass die Verjährungsfrist zunächst gestoppt wird" so von Buttlar weiter. Da davon auszugehen sei, dass der Vermittler sich zur Wehr setze, müsse im nächsten Schritt Klage eingereicht werden. Buttlar: "Anleger, bei denen es nicht auf Tage ankommt, müssen keinen Mahnbescheid vorschalten, sie können direkt Klage einreichen. Dann ist der Zeitpunkt der Zustellung der Klage beim Vermittler entscheidend". Habe das zuständige Gericht jedoch eine längere Verzögerung bei der Zustellung zu verantworten, gelte als Stichtag für den Beginn der Verjährungsfrist der Zeitpunkt des Eingangs der Klage bei Gericht. Von Buttlar rät Anlegern in jedem Fall zur Eile, da beim Schadenersatz das Motto gelte: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. !Wer sich zuviel Zeit lässt, bekommt möglicherweise Recht, aber kein Geld", so der Anwalt.

Gegen die Phoenix Kapitaldienst GmbH müssen Anleger dagegen keine Maßnahmen einleiten. Sie werden automatisch vom Insolvenzverwalter angeschrieben und aufgefordert, in einem Formular ihre Ansprüche anzugeben. Ob und in welcher Höhe sie von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) Geld erhalten, ist derzeit unklar.

Der Phoenix Managed Account ist ein Sammelkonto, dessen Gelder in spekulative Futures und Optionen investiert wurden. Seit Jahren sollen Kontounterlagen gefälscht worden sein, um den wahren Wert des Managed Account zu vertuschen. Zwischen 600 und 700 Millionen Euro sollen in der Kasse fehlen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat die Konten der Phoenix Kapitaldienst GmbH Mitte März gesperrt und die Vertrieb des Phoenix Managed Account untersagt.