Die Tarife für das Sammeln und Verwerten von Papier, Glas, Aluminium oder Kunststoffen legt die ARA in Absprache mit den Branchengesellschaften im Voraus fest. Durch Zahlung können sich Unternehmen, die nicht selbst sammeln wollen oder können, von den Verpflichtungen der Verpackungsverordnung freikaufen (siehe Wissen). Kritiker sagen, die Altstoffmengen würden zumindest seit dem Jahr 2000 wider besseres Wissen zu niedrig geschätzt. Die Folge: Unternehmen, die sich der ARA bedienten, müssten höhere Lizenzgebühren zahlen als notwendig.
"Das Geld gehört uns"
Das Umweltministerium lässt die Tarifkalkulation der ARA seit Anfang 2003 von einem Expertengremium überprüfen. Nach bisher durchgesickerten Angaben kommt dieses zum Schluss, das zu viel kassierte Geld müsse schleunigst an die Lizenzzahler zurückgegeben werden.
"Das gehört uns, das haben wir zu viel bezahlt", sagte Johann Frank, dem die Firma Plato Plastik gehört hat, dem STANDARD. Vor zwei Jahren hat sich Frank aus dem Unternehmen zurückgezogen, das auf die Herstellung von Plastiktaschen spezialisiert war. Er hat die Maschinen verkauft und will nun das zu viel bezahlte Recyclinggeld zurück. In der Schadenersatzklage vor dem Handelsgericht Wien geht es um gut 200.000 Euro. Das Geld will Frank bar auf die Hand, denn, so der Unternehmer, "eine Tarifsenkung bringt mir nichts mehr".
"Viele Ungereimtheiten im ARA-System" haben SP-Budgetsprecher Christoph Matznetter Ende der Vorwoche zu einer parlamentarischen Anfrage an Finanzminister Karl-Heinz Grasser veranlasst. Darin will er unter anderem wissen, wieso die Finanzbehörde bei Gesellschaften, die ausschließlich Anspruch auf Kostendeckung haben, nicht auf den Nachweis der Rückzahlung der Überschüsse an jene Firmen besteht, die als Vertragspartner die überhöhten Lizenzzahlungen geleistet und in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht haben.
Auch interessiert ihn ob es stimmt, dass es kürzlich ein Gespräch zwischen dem Sektionschef im Finanzministerium, Wolfgang Nolz, und Vertretern der Gesellschaften im ARA-System gegeben hat mit Zusagen, eine Nachversteuerung zu vermeiden oder zu vermindern.
Gewinn mit Fremdkapitalcharakter