Das Kreuz mit der Karfreitagsregelung, es wird nicht leichter. Zumindest derzeit finden sich nicht viele, die ein gutes Haar an der geplanten Regelung lassen.

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Am Freitag um 14 Uhr sind in Österreich viele Arbeitnehmer schon ins Wochenende abgerauscht. Wenn es der Job erlaubt. Und das nicht nur am Osterwochenende. Zumindest geben das laut Arbeiterkammer (AK) etwa 40 Prozent der Arbeitnehmer in einer Umfrage zu Protokoll. "Bei uns ist am Freitag im Büro um zwölf und in der Fertigung um 14 Uhr Schluss", bestätigt Stefan Limbrunner, Geschäftsführer beim oberösterreichischen Fahrradhersteller KTM. Die nach dem EuGH-Urteil notwendig gewordene Neuregelung des Karfreitags tangiere den Betrieb in Mattighofen nicht. Am Mittwoch kam dennoch erneut jede Menge Kritik – von AK, Gewerkschaft und Opposition.

Wichtiger Tag für den Handel

Bei der Rewe-Group ist man hingegen derzeit am Rechnen. Der Karfreitag ist für den Konzern laut Pressesprecher Paul Pöttschacher nach dem Vorweihnachtsfeiertag der zweitwichtigste Tag im Jahr. Immens wichtig also. Der Handelsverband als Interessenvertretung beklagt dementsprechend heftig die noch gar nicht in Gesetz gegossene Neuregelung, die vorsieht, dass der Karfreitag ein halber Feiertag für alle wird. "Diese halbe Lösung kostet den heimischen stationären Handel den ganzen Umsatz des Tages", so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes. Besonders mittelständische Händler in ländlichen Regionen würden unter einer solchen Regelung leiden.

Der Handelsverband schlägt eine vergleichbare Regelung für den Handel vor, wie es sie be- reits für den 8. Dezember gibt. Dies würde bedeuten, dass die Geschäfte geöffnet haben dürfen, betroffene Mitarbeiter aber das Recht haben, eine Beschäftigung ohne Angabe von Gründen und ohne Benachteiligung abzulehnen. Eine Idee, der auch Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) etwas abgewinnen kann, wie er im ORF erklärt hat. Käme das tatsächlich so, sei keineswegs sicher, dass man dann auch offen haben werde, sagt Rewe-Mann Pöttschacher. Schon seit zehn Jahren hat Billa am 8. Dezember großflächig geschlossen, weil sich eine Öffnung wegen der Mehrkosten für die Mitarbeiter am Feiertag für den Konzern nicht rechnen würde. Wie hoch sie im Falle einer vergleichbaren Karfreitagsregelung ausfallen würden, kann Pöttschacher noch nicht sagen. Weniger Sorge bereite da eine künftige Umstellung in der Personalverrechnung, das sei bewältigbar.

Die WKÖ-Bundessparte Handel fordert ohnehin eine Sonderregelung für den Karfreitag. "Wir fordern eine vernünftige, für die Handelsunternehmen tragbare rechtliche Ausgestaltung", so Spartenobmann Peter Buchmüller in einer Aussendung. Er fordert, dass ein Beschäftigen generell – wie etwa auch am Samstagnachmittag – möglich sein müsse. Am Samstag Nachmittag muss der Handel den Beschäftigten weniger bezahlen, als etwa am 8. Dezember.

Komplizierte rechtliche Fragen

Einen ganzen Strauß offener Fragen sieht man bei der Arbeiterkammer. Unter anderem deswegen, weil es im österreichischen Arbeitsrecht keine halben Feiertage gebe. Da an Feiertagen kein Urlaubsverbrauch stattfinden dürfe, hätte dies zur Folge, dass der Arbeitgeber dem Verbrauch von Zeitguthaben zustimmen müsse. Hat man kein Zeitguthaben, sei ein freier Karfreitag im Gegensatz zu bisher eigentlich nicht möglich, so AK-Experte Wolfgang Kozak.

Ganz abgesehen vom Umstand, dass Menschen, die Frühdienst haben oder in Teilzeit nur am Vormittag arbeiten, schlechtergestellt wären als jene, die am Nachmittag im Feiertagsmodus Dienst hätten. Auch die Frage, ob jene Arbeitnehmer, die arbeiten müssen, Zuschläge bekommen, sei keineswegs geklärt. Im Schichtdienst ist es bisher schon so, dass Arbeitnehmer, die in der Nachtschicht am Feiertag arbeiten – auch wenn die Arbeitszeit noch in den Tag reicht – keinen Feiertag angerechnet bekommen.

Stoff für die Gerichte

Die Frage, ob diese Unterscheidung dem Gleichheitsgrundsatz standhalten würde, beantwortet die Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak im ORF-Radio so: Sie sei bislang noch nicht als gleichheitswidrig aufgegriffen worden – und es gebe auch keine Entscheidungen dazu.

Die Materie ist komplex und tangiert Generalkollektivvertrag, einzelne Kollektivverträge, Arbeitsruhe- und Urlaubsgesetze, in eines der Rädchen einzugreifen sei keine Kleinigkeit, warnt Kozak. Andere Überlegungen stellt der Arbeitsrechtsexperte Franz Marhold von der Wirtschaftsuni Wien gegenüber der Austria Presse Agentur an: Er habe Bedenken, wenn der einfache Gesetzgeber in konkrete Kollektivvertragsregelungen eingreift. Marhold ortet bereits jetzt erneut viel Stoff für die Gerichte. Die Gesetzesänderung soll bis zum Nationalratsplenum kommende Woche fertig sein. Bis dahin soll eine Expertenrunde in mehreren Sitzungen zu einem Ergebnis kommen, wie es auf STANDARD-Anfrage heißt. (Regina Bruckner, 21.2.2019)

Anmerkung: Dieser Artikel wurde aktualisiert