Wien/Bregenz – Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die börsennotierte Österreichische Staatsdruckerei Holding AG wegen des Verstoßes gegen das Börsegesetz eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro verhängt. Grund dafür war eine verspätete Ad-Hoc-Meldung, teilt die FMA auf ihrer Homepage mit. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig. (APA, 13.9.2018)