Streitpunkt seit Jahrzehnten zwischen Familie Dichand und der deutschen Funke-Gruppe: die "Krone", Österreichs größtes Kleinformat.

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Wien – Seit Donnerstag ist die Entscheidung des Schweizer Höchstgerichts im Streit um die größte österreichische Tageszeitung offiziell, über die DER STANDARD schon im Dezember berichtete: Das Bundesgericht hat die "Krone"-Hälfteeigentümer Funke-Gruppe abgewiesen. Sie stellten die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts infrage, das im Frühjahr 2017 gegen die Funke-Gruppe und für Familie Dichand entschieden hatte. der die übrigen 50 Prozent der "Krone" gehören.

Elf Millionen Euro Garantiegewinn*

In dem Verfahren geht es um die Vorrechte der Dichands – vor allem einen millionenschweren jährlichen Garantiegewinn, für den zur Not die Funkes aufkommen müssen, wenn die Ergebnisse der "Krone" dafür nicht ausreichen. Das bestimmen die Syndikats- und Gesellschaftsverträge zwischen Dichands und Funkes aus den späten 1980ern, als das große deutsche Verlagshaus bei der österreichischen Zeitung einstieg.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs enthält auch Angaben über die Höhe des jährlichen Garantiegewinns für den "Krone-"Gründer Hans Dichand: Die Rede ist von einem "Mindestgewinn von ca. 11 Millionen Euro".

Der ursprüngliche Garantiegewinn für Hans Dichand endete laut Bundesgericht mit dessen Ausscheiden aus der Geschäftsführung – diese Funktion hatte er bis zu seinem Tod 2010 – das gehe auf eine geänderte "Rahmenvereinbarung" aus 1992 zurück. Damals wurde aber laut Bundesgericht festgelegt, dass Familie Dichand nach dem Ausscheiden Hans Dichands als Geschäftsführer zumindest 100 Millionen Schilling Gewinn zustehen, also rund 7,3 Millionen Euro. Spielt die "Krone" diese Summe nicht herein, hätten die Dichands "das Recht, 'unabhängig vom tatsächlichen Gewinn' einen Betrag von ATS 100 Mio. zu entnehmen". Dieser Betrag sei von der Funke-Gruppe "liquiditätsmäßig zu garantieren".

Schiedgericht wies Funke-Kündigung ab

Die Funke-Gruppe erklärte im Spätsommer 2014 die Kündigung der Verträge. Das Schiedgericht befand im März 2017, schriftlich im Juni: Die Kündigung sei nicht möglich, jedenfalls noch nicht. Tatsächlich sehen die Verträge eine Kündigungsmöglichkeit erst ab Mitte 2017 vor, wirksam ab Anfang 2018.

Inhaltlich ging das Schiedsgericht nicht weiter darauf ein, was für eine Kündigung nötig wäre. Die Dichands sollen nach unbestätigten STANDARD-Infos argumentieren, dass die Vorrechte unmittelbar mit den "Krone"-Gesellschaftsverträgen verknüpft wären und ihre Kündigung also eine Änderung oder Auflösung der Gesellschaftsverträge bedeute.

Die Funke-Gruppe brachte daraufhin eine Beschwerde gegen das Schiedsgericht und seine Entscheidung ein – und blitzte mit der nun veröffentlichten Entscheidung vom 30. November 2017 ab.

Neue Kündigung, neues Schiedsgericht

Ende Juni erklärte die Funke-Gruppe eine außerordentliche Kündigung aus dringlichem Anlass – damals Vorwürfe gegen einen von der "Krone" gestellten Mediaprint-Geschäftsführer. Von dem trennten sich die Dichands allerdings umgehend – wohl, um den Kündigungsgrund loszuwerden.

Im August 2017 überwies die Funke-Gruppe nach STANDARD-Infos den Dichands bisher ausständige Garantiegewinne, jedenfalls in deutlich einstelliger Millionenhöhe.

Die Kündigung vom Juni 2017 – oder neuerliche Anläufe – dürften vor das nächste Schiedsgericht unter den seit Jahrzehnten streitenden "Krone"-Gesellschaftern kommen. Wenn sie sich nicht doch noch auf den Ausstieg des einen oder des anderen Gesellschafters einigen können. (fid, 18.1.2018)