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Höhere Strafdrohungen

Für: Die Regierung argumentiert mit dem "gesunden Volksempfinden". Die Relation der Strafen zwischen Vermögens- und Gewaltdelikten werde "in unserer Gesellschaft als nicht mehr zeitgemäß empfunden und kritisiert", wird im Regierungsprogramm argumentiert. Straftatbestände wie -drohungen "müssen dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen". Zwar wurde das Strafrecht bereits 2016 novelliert, diese Veränderungen "waren aber nicht weitgehend genug", sagte der heutige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bereits im Wahlkampf. ÖVP und FPÖ waren auch in den Regierungsverhandlungen in diesem Punkt schnell handelseins. Trotzdem heißt es aus dem Büro von Justizminister Josef Moser (ÖVP), es sei noch zu früh, um detaillierte Pläne bekanntzugeben. Geplant seien für dieses Jahr jedenfalls Projekte zu einer Verschärfung der Strafdrohung bei Rückfalltätern und betreffend der "Möglichkeit der außerordentlichen Strafverschärfung bei Gewaltdelikten (Delikte gegen Leib, Leben, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung)".

Wider: Für den Präsidenten des Wiener Landesgerichts für Strafsachen sind die Anpassungen aus dem Jahr 2016 völlig ausreichend. Es sei "eine erhebliche Erhöhung der Strafrahmen bei Gewaltdelikten in Relation zu Vermögensdelikten beschlossen" worden, auch die Strafrahmen bei Sexualdelikten seien sukzessive erhöht worden, sagt Friedrich Forsthuber: "Es besteht meines Erachtens keine aktuelle Notwendigkeit weiterer Strafverschärfung", hält er als Obmann der Fachgruppe Strafrecht in der Richtervereinigung fest. Schon jetzt erhalte, wer eine Straftat mit außergewöhnlich hohem Ausmaß an Gewalt begeht, eine höhere Strafe.

Noch deutlicher wird der Innsbrucker Strafrechtsprofessor Klaus Schwaighofer. "Das halte ich für mehr als überflüssig und nur für eine populistische Aktion", sagt er. Dem Bürger werde es nicht mehr Sicherheit bringen: "Man weiß, dass die Erhöhung von Strafrahmen so gut wie keine Auswirkungen auf die Kriminalitätsentwicklung hat." Außerdem seien die Strafdrohungen schon jetzt sehr hoch. Schwaighofer: "Weitere Erhöhungen würden das ganze Strafrahmengefüge durcheinanderbringen."

Geplant sind für dieses Jahr Projekte zu einer Verschärfung der Strafdrohung bei Rückfalltätern.
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Frage der Strafzumessung

Für: Änderungen wird es auch im Verfahren geben. Künftig soll die Frage der Höhe einer Strafe von jener zu Schuld oder Unschuld getrennt behandelt werden. Geplant sind auch neue Erschwernisgründe wie etwa "religiös-fundamentalistisch motivierte Gewalt". Da es bei diesem "Schuldinterlokut" zunächst nur um die Schuldfrage gehe, "kann der Verteidiger sich auf die Argumentation für den Freispruch beschränken", sagt Strafrechtsexperte Klaus Schwaighofer. Nach einem Schuldspruch könnten dann die mildernden Umstände vorgetragen werden. Bisher befand sich der Verteidiger im Dilemma, beides in sein Plädoyer vor dem Urteil einbeziehen zu müssen. "Dadurch wird eventuell auch mehr Augenmerk auf die Strafzumessung gelegt", hofft er.

Auch Richter Friedrich Forsthuber sieht Positives: Dies könnte "eine Aufwertung der gerichtlichen Strafzumessung bedeuten" – auch im Lichte der vorgesehenen Forcierung gemeinnütziger Leistung als weiterer Strafsanktion.

Wider: Bei allem Verständnis für Änderungen in diesem Punkt, warnt Friedrich Forsthuber aber davor, dass dieses sogenannte "Schuldinterlokut" wohl "eine Verlängerung der Hauptverhandlung" bewirken würde. Außerdem sollte daran eine "Erweiterung der richterlichen Entscheidungsgrundlage für eine treffsichere Strafzumessung" verknüpft sein.

Das heißt: Es müssten die Möglichkeiten der "Gerichtshilfe", etwa durch den Verein Neustart im Rahmen einer vorläufigen Bewährungshilfe oder Sozialnetzkonferenzen, ausgebaut werden. Dies werde bereits bei Jugendlichen erfolgreich erprobt, hält der Richter fest.

Neues Hauptverfahren

Für: Ein weiteres Ziel der türkis-blauen Regierung ist die "Modernisierung des Hauptverfahrens". Neu wird etwa sein, dass audiovisuelle Aufzeichnungen zugelassen werden. Ob unter diese Neuregelung auch ein Livestream fällt, bleibt im Regierungsprogramm unbeantwortet. Formalhürden sollen abgebaut werden und die Geschworenengerichtsbarkeit grundsätzlich bleiben, wobei etwaige Reformvorschläge zumindest evaluiert werden sollen. Änderungen gibt es auch bei den Sachverständigen. Friedrich Forsthuber nennt als "wesentlich", dass im Hauptverfahren "Effizienz und Qualität sichergestellt" werden. Dafür brauche es vor allem eines, nämlich "alle erforderlichen sachlichen und personellen Ressourcen".

Wider: Dass die Regierung an der Geschworenengerichtsbarkeit offenbar weiterhin festhalten will, hält der Wiener Richter Friedrich Forsthuber für suboptimal. Besser wären "große Schöffengerichte" (beispielsweise zwei Berufsrichter und fünf Laienrichter), "da nur dadurch eine Urteilsbegründung bei Kapitalverbrechen sichergestellt werden kann". Vorgesehene "Modernisierungen" wie etwa ausführliche Auseinandersetzungen mit Privatgutachten würden auch Verfahren verlängern und wären mit dem Ziel zügiger und effizienterer Verfahren nur "schwer in Einklang zu bringen", warnt er.

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Eine Unterbrechung des Maßnahmenvollzuges ist ausschließlich mit elektronischer Fußfessel möglich.
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Geänderter Maßnahmenvollzug

Für: Beim Maßnahmenvollzug, also der Frage, wie psychisch kranke oder nicht zurechnungsfähige Rechtsbrecher unterzubringen sind, hat sich vor allem die ÖVP neu orientiert. Vergangenes Jahr hat der damalige Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) einen Reformvorschlag vorgelegt, in dem die Unterbringungen in sogenannten forensisch-therapeutischen Zentren geplant war. Das scheint nun vom Tisch. Türkis und Blau nennen als ihr vorrangiges Ziel den Schutz der Öffentlichkeit und dann die medizinischen Betreuung der Inhaftierten. Von Therapie ist zumindest im Regierungsprogramm keine Rede. Eine Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug soll nur dann möglich sein, wenn ein Gutachten jegliche Gefährlichkeit ausschließt. Eine Unterbrechung gibt es ausschließlich nur mit elektronischer Fußfessel.

Wider: Die beiden Strafrechtsexperten sehen diese geplante Reform der Reform durchwegs negativ. Die Umsetzung des Entwurfs aus dem vergangenen Jahr "wäre eine wesentliche Verbesserung des jetzigen Zustands, vor allem hinsichtlich der Unterbringung und der Behandlung gewesen", sagt der Innsbrucker Strafrechtler Klaus Schwaighofer. Und er warnt: Wenn eine – bedingte – Entlassung in Zukunft tatsächlich an einen völligen Wegfall der Gefährlichkeit geknüpft werden sollte, werde sich die Zahl der Untergebrachten im Maßnahmenvollzug "noch weiter drastisch erhöhen". Denn, folgert er, "das wird kein Gutachter attestieren". Auch Richter Friedrich Forsthuber will lieber die zuvor geplante Reform umgesetzt wissen. Ein effizienter Maßnahmenvollzug könne nur durch die Ausweitung forensisch-therapeutischer Zentren "gewährleistet werden". Daneben müsse man Prävention und die "erforderliche Nachbetreuung" sicherstellen.

(Peter Mayr, 17.1.2018)