Food-Trend: Alle Insekten, die als Nahrungsmittel verwendet werden, müssen vorab gesundheitlich bewertet und zugelassen werden.

Foto: www.corn.at , Heribert Corn

Berlin – In Asien, Afrika sowie Latein-und Südamerika sind Käfer, Würmer und Heuschrecken beliebte Delikatessen. Oft werden sie als Alternative zu Fisch und Fleisch gesehen. Doch wie kann bei einem solch neuartigen Lebensmittel sichergestellt werden, dass davon keine gesundheitliche Gefahr für die Verbraucher ausgeht?

Seit 1. Januar dieses Jahres herrscht hier Klarheit, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin mitteilte. Demnach regelt eine neue europäische Verordnung, wie essbare Insekten auf unseren Teller kommen dürfen.

Insekten werden in vielen Teilen der Welt ganz selbstverständlich gegessen. Sie gelten als eiweißreich und verfügen über eine für den Menschen günstige Nährstoffzusammensetzung. Auch die Haltung spricht für Insekten. Sie benötigen weit weniger Futter als die konventionellen Fleischlieferanten und produzieren nur einen Bruchteil der Treibhausgase, die etwa Rinder erzeugen. Befürworter sehen Insekten insofern als Nahrungsmittel der Zukunft, quasi als Alternative zu herkömmlichen Fleischprodukten.

Insekten als neuartige Lebensmittel

Gleichzeitig wirft die Verwendung von Insekten als Lebensmittel viele Fragen auf, denn Insekt ist nicht gleich Insekt. Weltweit gibt es schätzungsweise 1.900 essbare Insektenarten. Ehe sie in den Supermarktregalen landen, müssen mögliche toxikologische und mikrobiologische Risiken erforscht und bewertet werden. Ebenso ist die Frage nach dem allergenen Potential eines Insekts zu klären. So gibt es etwa Hinweise auf Kreuzallergien mit Krustentieren. Für jede Insektenart ist eine gesundheitliche Risikobewertung notwendig – und zwar bevor sie zum Verbraucher gelangt.

Bislang war die Rechtslage für Insekten als Lebensmittel nicht eindeutig. Die europäische Verordnung über neuartige Lebensmittel regelte den Umgang mit Lebensmitteln, die vor einem bestimmten Stichtag – konkret der 15. Mai 1997 – nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union verzehrt wurden. Wollte ein Unternehmen solch ein neuartiges Lebensmittel auf den Markt bringen, musste es einen Zulassungsantrag bei der zuständigen nationalen Behörde stellen.

Mit den Antragsunterlagen musste das Unternehmen belegen, dass das neuartige Lebensmittel auch sicher für die Verbraucher ist. Allerdings war nach der bisherigen Rechtslage unklar, ob auch ganze Insekten als Novel Food gelten. In der Verordnung selbst wurden nur "Lebensmittelzutaten, die aus Tieren isoliert wurden" genannt. Ganze Tiere wurden nicht explizit erwähnt.

Neue EU-Verordnung schafft Klarheit

Diese Rechtslücke führte zu sehr unterschiedlichen Interpretationen in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Während Insekten etwa in den Benelux-Staaten häufiger als Lebensmittel anzutreffen sind, gingen die deutschen Überwachungsbehörden in den Bundesländern in der Regel strikter vor. Seit dem 1. Januar 2018 gilt die neue Novel Food-Verordnung der EU. Sie schließt die bestehende Rechtslücke und harmonisiert die unterschiedlichen Vorgehensweisen innerhalb der Europäischen Union.

Fortan gilt: Alle Insekten oder insektenhaltige Produkte, die als Lebensmittel deklariert werden sollen, müssen vorab gesundheitlich bewertet und zugelassen werden. Mit der neuen Verordnung ändert sich auch das Genehmigungsverfahren. Anträge müssen jetzt nicht mehr in einem Mitgliedstaat eingereicht werden, sondern direkt bei der Europäischen Kommission. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertet dann die Antragsunterlagen, die den Mitgliedstaaten nur noch zur Kenntnis gegeben werden.

Alternativ, und das ist seit dem 1. Januar 2018 ebenfalls neu, kann in manchen Fällen auch das neue Anzeigeverfahren für traditionelle Lebensmittel aus einem Drittstaat genutzt werden, wenn belegt werden kann, dass das Lebensmittel dort seit mindestens 25 Jahren verzehrt wurde und keine Sicherheitsbedenken auftraten. (red, 17.1.2018)