Bild nicht mehr verfügbar.

Im April 2014 hatte die Satire-Religion einen Antrag auf offizielle Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft in Österreich gestellt.

Foto: ap/Sara Moulton

Bild nicht mehr verfügbar.

Der ehemalige Neos-Abgeordnete Niko Alm ließ sich 2011 mit einem Nudelsieb auf seinem Führerschein abbilden.

Foto: reuters/Bader

Wien – Die "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" (KdFSM) geht zuversichtlich in die Verhandlung ihres Antrages auf Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft am kommenden Montag. Bei der bevorstehenden Sitzung beim Bundesverwaltungsgericht werde man die "erste Etappe zur Anerkennung als staatliche Religionsgemeinschaft" meistern, so die Hoffnung der Initiatoren.

Im April 2014 hatte die Satire-Religion einen Antrag auf offizielle Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft in Österreich gestellt. Das Kultusamt entschied im Juni desselben Jahres dann negativ für die "Pastafari". Die vorgelegten Statuten hätten nicht den formalen Kriterien des Bekenntnisgemeinschaftsgesetzes entsprochen, hieß es damals in der Begründung des Amtes. Unter anderem habe der Bezug zur religiösen Lehre gefehlt, da man sich selbst als ironisch-kritische Bewegung verstehe, hieß es damals in der Begründung.

Verwaltungsgericht zuständig

Die Initiatoren legten gegen den Bescheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Nach einer Aufhebung des abschlägigen Bescheids und einem neuerlichen, verbesserten Antrag durch die "Pastafari", der erneuten Ablehnung des Antrages und weiteren Kompetenzstreitigkeiten landete die Sache schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshof. Dieser erklärte dann im Herbst 2016 das Bundesverwaltungsgericht für zuständig. Auch der Verfassungsgerichtshof bestätigte in einem weiteren Entscheid im vergangenen Herbst die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes.

Mit der nun erfolgten Ladung zur Verhandlung am 8. Jänner vor dem Bundesverwaltungsgericht sehen die Initiatoren ihr Ziel fast erreicht: Damit werde man die erste Etappe zur Anerkennung als staatliche Religionsgemeinschaft in Österreich meistern, so die Einschätzung der Initiatoren rund um den "Obersten Maccherone" Philip Sager.

Mitgliederzahl muss steigen

Der Weg zur Anerkennung als Religionsgemeinschaft wäre aber auch im Falle eines Erfolgs bei der Verhandlung am Montag noch ein weiter. Denn nach dem ersten Schritt – der Erlangung des Rechtstitels "Religiöse Bekenntnisgemeinschaft" – ist Geduld angesagt: Erst bei einer Mitgliederzahl von mindestens 2 Promille (0,2 Prozent) der Bevölkerung (ca. 17.000 Menschen) und einer Bestehensdauer der Gemeinschaft von 20 Jahren im Inland kann ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Bekannt gemacht hatte den Pastafarismus der ehemalige Neos-Abegeordnete Niko Alm, der es geschafft hatte, ein Nudelsieb auf seinem Führerscheinfoto tragen zu dürfen, und damit weltweite mediale Aufmerksamkeit erreichte. Allerdings wurde das Foto nicht aus religiösen Gründen zugelassen. (APA, 4.1.2018)