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Nach Weihnachten will so mancher sein Geschenk wieder loswerden.

Foto: AP/Kienzle

Linz – Nach Weihnachten haben die Tauschbörsen im Internet Hochkonjunktur, denn so manch gut gemeintes Geschenk trifft nicht ganz den Geschmack des Empfängers. Die Konsumentenschützer der AK Oberösterreich haben sich fünf bekannte Anzeigenplattformen näher angesehen und warnen, dass bei privaten Angeboten die Konsumentenschutzgesetze meist nicht greifen. Vorsicht gilt auch bei günstigen Angeboten.

Geschenk zu Geld machen

Da die Rechnung, die für Umtausch oder Rückgabe notwendig ist, oftmals nicht mehr vorhanden ist, werden die Geschenke übers Internet zu Geld gemacht. Zu den beliebtesten Plattformen gehören dabei Willhaben, Ebay-Kleinanzeigen oder Kleiderkreisel. Auf ersteren beiden können jegliche Waren – von Büchern über Autos bis hin zu Immobilien – verkauft werden. Kleiderkreisel beschränkt sich auf Kleidung und Accessoires.

Daneben gibt es Plattformen, bei denen die Waren nicht zu Geld gemacht werden, sondern gegen eine plattformeigene Währung getauscht werden, für die man dann selbst Waren oder Dienstleistungen erstehen kann. Zu diesen Börsen zählen Bambali oder Tausch-Buecher.

Verträge zwischen Privaten

Gemein ist allen Plattformen, dass Verträge oft zwischen Privatpersonen abgeschlossen werden und dabei viele Konsumentenschutzgesetze nicht wirksam sind, etwa das Rücktrittsrecht oder die gesetzliche Gewährleistung. Zudem besteht die Gefahr von Fake-Angeboten, bei denen man Geld überweist, die Ware aber nie erhält. Die Anzeigenplattformen versuchen zwar, betrügerische Anzeigen herauszufiltern, dies gelingt jedoch nicht immer.

Daher rät die Arbeiterkammer insbesondere bei Inseraten, die deutlich unter dem Preis von vergleichbaren Angeboten liegen, zu besonderer Vorsicht. Zudem sollte Geld nicht im Vorhinein überwiesen werden, wenn man das Gegenüber nicht kennt. Eine persönliche Abholung mit Barzahlung ist empfehlenswert, um nicht Opfer eines Betrugs zu werden. (APA, 27.12.2017)