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Foto: Reuters/Blake

Ganz ehrlich: Haben Sie sich schon jemals mit dem Passwort eines Freundes oder Familienmitglieds bei einem Streamingdienst eingeloggt oder Ihr eigenes Passwort weitergegeben? Sie wären damit nicht alleine: Das Marktforschungsunternehmen Parks Associates vermutet, dass den Streaminganbietern durch das Passwortteilen Einnahmen von bis zu 500 Millionen Dollar entgehen. Konkrete Daten zu der Praxis fehlen, Umfragen sprechen von zwölf Prozent der Nutzer (Reuters/Ipsos) oder gar 37 Prozent aller US-Haushalte (Morning Consult).

"Größtes Urheberrechtsproblem"

Die britische Medienbehörde Ofcom sprach laut Teltarif sogar davon, dass Passwortteilen zum größten Urheberrechtsproblem der kommenden Jahre werden könnte. Doch ist die Praxis überhaupt illegal? Das hängt von den Geschäftsbedingungen der Anbieter ab. Netflix bietet etwa verschiedene Abovarianten, beim teuersten Tarif können bis zu fünf Profile erstellt werden, die dann auf gleichzeitig vier Geräten streamen können.

Bei Apples Familientarif müssen Nutzer lediglich aus demselben Land stammen und nur einer einzigen Familiengruppe angehören. Bei Spotify ist hingegen dieselbe Wohnadresse Pflicht. Bei einem Verdacht auf Missbrauch sieht sich der Musikstreamingdienst sogar die Altersstruktur der Mitglieder eines Familienabos an.

Keine "Untermiete" erlaubt

Definitiv verboten ist der Weiterverkauf von Netflix-Logins. Wer theoretisch noch Profile freihat, darf diese nicht "untervermieten". Auch das Onlinestellen von Passwörtern dürfte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Momentan ist das Password-Sharing mit Fremden ein Trend, oft werden verschiedene Zugänge im Tauschhandel übermittelt.

Wachstumschance

Bislang ist den meisten Streaminganbietern relativ gleichgültig, ob Nutzer verschiedene Konten teilen. Das große Ziel ist Wachstum – und je mehr Menschen in das Angebot der Streamingdienste hineinschnuppern, desto besser ist das, zumindest aus Marketingperspektive. Wenn das internationale Wachstum jedoch abflaut und die Konzerne neue Kunden gewinnen müssen, könnten Maßnahmen gegen das Passwortteilen eingeführt werden. Zuletzt war etwa zu beobachten, dass Netflix plötzlich gegen VPN-Nutzer vorging, die virtuell in ein anderes Land und damit zu einem anderen Netflix-Angebot verreist sind. (fsc, 19.12.2017)