Braunschweig – Volkswagen bekommt mehr Zeit für die Vorbereitung auf Aktionärsklagen im Abgasskandal. Statt im April soll das Musterverfahren gegen VW am Oberlandesgericht Braunschweig nun im September kommenden Jahres beginnen. Das Gericht kommt damit der Bitte von Volkswagen um Verlängerung einer Frist nach.

In dem Verfahren wird eine Klage der Deka Investment GmbH verhandelt, das Urteil kann dann auf weitere Klagen übertragen werden. Insgesamt fordern Anleger von VW über das Musterverfahren bisher rund 3,1 Milliarden Euro. Es seien aber noch weitere Klagen anhängig, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Die Summe kann somit noch steigen.

VW weist Vowürfe zurück

Die Anleger werfen VW vor, im September 2015 zu spät über die Abgas-Manipulationen informiert zu haben. Volkswagen weist die Vorwürfe zurück. Nach dem Bekanntwerden der Manipulationen waren die Papiere steil nach unten gerauscht, fast die Hälfte ihres Wertes hatten die Vorzugsaktien des Konzerns seit dem Ausbruch der Krise zwischenzeitlich verloren. Viele Anleger wollen sich ihre Verluste vom Konzern erstatten lassen. (APA, 12.12.2017)