Unfallkrankenhaus der AUVA: spezialisierte Behandlung für Opfer von Arbeitsunfällen

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Wien – Die Unfallversicherungsanstalt (AUVA) hat im Rahmen des Sozialversicherungssystems eine Sonderstellung: Sie schützt Arbeitnehmer gegen Risiken, die im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung stehen. Genau genommen ist es eine Versicherung der Arbeitgeber: Sie müssen keinen Schadenersatz leisten, wenn einer ihrer Beschäftigten eine Verletzung oder einen bleibenden Schaden am Arbeitsplatz oder auf Arbeitswegen erleidet. Diese Schäden werden von der AUVA übernommen, die nicht nur Geldleistungen ausschüttet, sondern auch spezialisierte Unfallspitäler betreibt. Gleichzeitig leistet die AUVA Präventionsarbeit in den Betrieben.

Die Koalitionsverhandler von ÖVP und FPÖ planen allerdings eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger. Der Beirat der AUVA fürchtet, dass dadurch die spezielle Expertise der Unfallversicherung gefährdet wird. In einem offenen Brief versucht er die Spezifika darzulegen und die Regierungsverhandler zu überzeugen, dass ein Aufgehen der AUVA in einer allgemeinen Sozialversicherung die soziale Absicherung der Arbeitnehmer verschlechtern könnte.

Allerdings sind andere Berufsgruppen sehr wohl in einem Sozialversicherungssystem für sämtliche sozialen Risiken – die Sozialversicherungsanstalt der Bauern etwa übernimmt auch die Unfallversicherung der Landwirte und ihrer mitarbeitenden Familienangehörigen. (Conrad Seidl, 7.12.2017)