Im Betrugsprozess um das insolvente Internet-Unternehmen Unister hat die Verteidigung Freispruch für die beiden angeklagten Ex-Manager gefordert. Die Beschuldigten hätten nicht gegen Gesetze verstoßen, sagten ihre Rechtsanwälte am Mittwoch im Leipziger Landgericht. Die Urteile sollen am Montag gesprochen werden.

Bereits Revision angekündigt

Für den Fall eines Schuldspruchs kündigte einer der Anwälte schon jetzt Revision an. Der Rechtsstreit um Unister und seine Reiseportale wie fluege.de und ab-in-den-urlaub.de könnte also noch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen.

In dem seit Januar laufenden Verfahren geht es darum, ob die Manager bei Unister betrogen, unerlaubt Versicherungsgeschäfte betrieben und Steuern hinterzogen haben. Das Unternehmen meldete 2016 Insolvenz an. Der Gründer Thomas Wagner starb im vergangenen Sommer bei einem Flugzeugabsturz.

Keine Anzeigen von Kunden

Die Anklage gehe zwar davon aus, dass Unister-Kunden in Zehntausenden Fällen bei Flugbuchungen um Geld betrogen worden seien, sagte Rechtsanwalt Arndt Hohnstädter, der den ehemaligen Finanzchef der Firma vertritt. Es habe aber kein einziger der angeblich geprellten Kunden Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, unter anderem wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs.

Die Betrugsvorwürfe beziehen sich auf die von dem Ex-Finanzchef mutmaßlich mitgetragene Praxis des "Runterbuchens". Dabei kauften Kunden über Unister-Portale Flugtickets zu einem online angezeigten Preis, Unister erzielte aber hinter den Kulissen niedrigere Preise und behielt die Differenz ein. (APA, 29.11.2017)