Die Berater von Karl-Heinz Grasser heizen Justiz und Medien schon einmal gehörig ein. Von Rufmord und Amtsmissbrauch ist die Rede. Keine Frage: Der Buwog-Prozess erregt die Gemüter – so er überhaupt zeitgerecht stattfindet. Seit die Generalprokuratur die Zuständigkeit der Richterin infrage gestellt hat, ist wieder offen, ob das Monsterverfahren am 12. Dezember beginnen kann.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da wird vor neun Jahren – eher zufällig – erstes belastendes Material gefunden, ewig ermittelt, verzögert und berufen, um dann endlich einen Prozesstermin anberaumen zu können. Kurz darauf befindet sich alles wieder in Schwebe. Zwar hat der Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde betreffend die Zuständigkeit der Richterin abgewiesen, allerdings aus formalen und nicht aus inhaltlichen Gründen.

Es wäre natürlich ein Jammer, sollte über dem Prozess das Damoklesschwert der Nichtigkeit hängen. So gesehen ist die Klärung der strittigen Frage vor dem Auftakt zu begrüßen. Doch die Zuständigkeit der Richterin ist seit April öffentlich bekannt, erst diese Woche jedoch wurde der Termin der Gerichtsentscheidung fixiert. Es ist der Tag vor dem Beginn des Buwog-Verfahrens.

Damit hat sich wieder einmal bestätigt, dass die Justiz in der Causa ein äußerst schlechtes Schauspiel gibt. Das ist nicht nur dem Rechtsstaat, sondern auch den 15 Angeklagten nicht zumutbar. (Andreas Schnauder, 29.11.2017)