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Kristina Hänel im Gerichtssaal von Gießen.

dpa/Boris Roessler

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Eine Demonstrantin vor dem Gerichtsgebäude.

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Gießen/Wien – Rund 400 Menschen versammelten sich am Freitag vor dem Amtsgericht im deutschen Gießen. Sie standen allesamt auf der Seite der angeklagten Ärztin Kristina Hänel. Der 61-Jährigen wurde Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch zur Last gelegt, dies soll auf ihrer Homepage erfolgt sein. Darauf stehen bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. In Gießen lautet das Urteil: 6000 Euro Geldbuße. "Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache", begründet die Richterin das Urteil.

Hinter alldem steckt Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus einem finanziellen Vorteil heraus. Laut Staatsanwaltschaft soll Hänel auf ihrer Homepage nicht nur über Schwangerschaftsabbrüche informiert, sondern auch angegeben haben, diese gegen entsprechende Kosten durchzuführen. Die Verteidigung vertrat vergeblich den Standpunkt, dass es sich um reine Information handle.

Paragraf "veraltet und überflüssig"

In einer Online-Petition, die Stand Freitagnachmittag von rund 120.000 Menschen unterzeichnet wurde, bezeichnet Hänel Paragraf 129a als veraltet und überflüssig. Dieser sei demnach 1933 geschaffen worden, um unter anderem jüdische Ärzte zu kriminalisieren.

Vor Gericht meinte Hänels Anwältin, dass dieser Paragraf nicht zur Gesetzesreform 1995 passe, wonach Schwangerschaftsabbrüche verboten, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei seien. Die Richterin stellte aber zum Paragrafen trocken fest: "Er existiert".

Vorwürfe schon früher

Abtreibungsgegner zeigen immer wieder mit Verweis auf Paragraf 219a Ärzte an. Bislang wurde aber kaum Anklage erhoben. Auch gegen Hänel gab es bereits ähnliche Vorwürfe. Die Verfahren wurden eingestellt. Diesmal kam es zur Anklage, so die Staatsanwaltschaft, weil Hänel wegen der früheren Verfahren über die Auslegung des Tatbestands informiert gewesen sei.

Hänels Anwältin kündigte Berufung an. Die Ärztin selbst, die am Freitag nicht mit Medienvertretern sprechen wollte, sagte schon früher, notfalls bis zur letzten Instanz zu kämpfen. In der Politik werden unterdessen Stimmen von SPD, Grünen und Linken laut, Paragraf 129a abzuschaffen. Die CDU hält das Werbeverbot grundsätzlich für sinnvoll. (ksh, 24.11.2017)