Stellen Sie sich einmal vor, Sie würden vor sich eine Bauchdecke sehen. Sie hebt und senkt sich. Die Oberfläche des Bauches ist durchstoßen von einem Schraubenzieher. Vielleicht ist da etwas Blut, Hautpartikel. Blut. Haut. Metall. Die Wunde ist feucht. Die Hautoberfläche bewegt sich, derjenige, der das Werkzeug in sich trägt, atmet noch.

Ihr natürlicher Impuls ist vermutlich zu helfen. Vermutlich aber auch ein kräftiger Schuss Ekel und Angst. Vielleicht ein Gefühl von Ohnmacht und Hilflosigkeit. Vielleicht auch der noch stärkere Impuls wegzulaufen.

Sie dürfen aber nicht weglaufen. Sie müssen bleiben, das längliche Metallstück vor sich, dessen Ende im Bauch ihres Gegenübers verschwindet. Sie sind nicht imstande, die Augen abzuwenden. Sie sehen: Blut. Haut. Metall. Die Zeit dehnt sich. Und dann werden Sie aufgefordert, den Schraubenzieher aus diesem lebenden Menschen herauszuziehen. Jetzt. Sofort! Sie sind schockiert, aber Ihre Weigerung wird mit Beschimpfungen quittiert, die Sie an sich selbst noch mehr zweifeln lassen, als Sie es bis zu diesem Augenblick schon getan haben.

Und jetzt stellen Sie sich vor, der durchbohrte Bauch gehörte Ihrem Vater, der sich das Werkzeug hineingerammt hat. Und dann ist er zu Ihnen gekommen. Zum Rausziehen. Und stellen Sie sich dazu noch vor, Sie sind gerade 18 Jahre alt.

Aber nein. Das, was da passiert, ist keine Straftat. Das, was da vorgefallen sei, sei eben nicht intensiv genug für eine Strafbarkeit gewesen, befand der für den Fall zuständige Richter. Das Aussehen der Betroffenen beschäftigte ihn offenbar weit mehr als diese Szene. (Julya Rabinowich, 24.11.2017)