Der Rechnungshof hat die Förderpraxis der Städte Feldkirch (Vorarlberg), Baden (Niederösterreich) und Traun (Oberösterreich) geprüft. Das Ziel war, Fördermaßnahmen, Strategien, Abwicklungen und Schwerpunkte aufzuzeigen. Wirklich vergleichbar sind die Ausgaben der Gemeinden aber nicht, erkannten die Prüfer. Dazu fehle eine grundlegende Voraussetzung: eine einheitliche Definition des Begriffs Förderung. Der Rechnungshof umschreibt Förderung mit "Gewährung eines wirtschaftlichen Vorteils".

Gewährt werden solche Vorteile Vereinen, Firmen und Einzelpersonen bis hin zu ausgelagerten städtischen Betrieben. Die Fördersummen sind zwei- bis sechsstellig. Rund 30 Prozent machen in den drei Städten Auszahlungen von Minimalbeträgen aus.

Transparenz mangelhaft

Alle drei Kommunen weisen ihre Fördermaßnahmen in den Rechnungsabschlüssen nicht eindeutig aus. Sollten sie aber, meint der Rechnungshof und empfiehlt aus Transparenzgründen eine Anlage zum Rechnungsabschluss.

Förderberichte verfasst nur Traun, Feldkirch formuliert als einzige der drei Städte Schwerpunkte, Strategien und Ziele der Fördermaßnahmen. Evaluiert wird in keiner der Kommunen. Indirekte Förderungen wie Gratisnutzung von Gemeindeeinrichtungen werden nur in Traun monetär bewertet. Haftungen werden nicht als Förderungen bewertet, die Kosten für die Förderabwicklung nicht berechnet. Die Aufnahme von Förderungen in die Transparenzdatenbank wird empfohlen.

Baden gewährte im überprüften Zeitraum 2012 bis 2015 rund 4,86 Millionen Euro an Förderungen in Form von Zuschüssen, Feldkirch 9,71 Millionen, Traun 7,63 Millionen. Auf die Einwohner umgerechnet wurden in Baden 81 Euro pro Kopf ausgeschüttet, in Feldkirch 79 und in Traun 90.

Haftungen bringen Risiko

Dazu kommen Haftungen und damit Risiken für die Gemeinden, die in Baden und Feldkirch von den Prüfern als überdurchschnittlich hoch bewertet werden. Feldkirch sollte zudem bei den an Transfers an Beteiligungsunternehmen (26,65 Millionen Euro zwischen 2012 und 2015) sparen.

Keine der Gemeinden hat sich an EU-Richtlinien gehalten. Aus dem Prüfbericht: "Die Europäische Union legt einerseits bestimmte Beschränkungen für die Gewährung von staatlichen Beihilfen fest und andererseits die generelle Verpflichtung, Beihilfen vor ihrer Durchführung bei der Europäischen Kommission anzumelden." Die überprüften Stadtgemeinden hätten das aber unterlassen, kritisiert der Rechnungshof. (Jutta Berger, 24.11.2017)