Baden / St. Pölten – Aufgrund des Suizids eines elfjährigen Flüchtlings in Baden hat das Land Niederösterreich eine Erhebung der Obsorgesituation im Hinblick auf minderjährige Fremde, die mit erwachsenen Bezugspersonen, aber ohne Eltern nach Niederösterreich kommen, in allen Bezirken/Magistraten beauftragt. Ein Ergebnis werde parallel zum derzeit laufenden Prüfverfahren der Volksanwaltschaft in rund drei Wochen vorliegen, hieß es am Donnerstag.

Verwandte oder geeignete nahestehende Personen

Die Erhebung wurde vom Leiter der Gruppe Gesundheit und Soziales, Otto Huber, in Auftrag gegeben, hieß es in einer Stellungnahme der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Landes Niederösterreich. Zudem wurde darauf verwiesen, dass die Obsorge nach österreichischem Recht zunächst immer an Verwandte oder geeignete nahestehende Personen zu übertragen sei. Nur in Ermangelung solcher Personen sei die Kinder- und Jugendhilfe zu betrauen. Dazu gebe es auch eine aktuelle höchstgerichtliche Judikatur. "Die Entscheidung darüber, wie auch im konkreten tragischen Fall, treffen immer die Gerichte nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens, wo im Regelfall die Kinder- und Jugendhilfe einbezogen wird", wurde mitgeteilt.

"Kommen minderjährige Kinder und Jugendliche mit ihren volljährigen Geschwistern in eine Unterkunft in Niederösterreich, so prüft die Kinder- und Jugendhilfe selbstverständlich und mit großer Verantwortung in jedem Einzelfall, ob diese älteren Geschwister dazu in der Lage sind, die Obsorge für die Kinder zu übernehmen", hieß es weiters in der Stellungnahme.

Expertengruppe

Mit der Thematik befasse sich aktuell auch eine Expertengruppe unter Federführung des Justizministeriums gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familien und Jugend und dem Innenministerium unter Beteiligung von Vertretern aller Bundesländer. Ziel sei dabei, eine Anpassung der Gesetzeslage (ABGB) an die aktuelle Migrationsthematik vorzuschlagen. (APA, 23.11.2017)