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Linz – Die Volksanwaltschaft hat dieser Tage beim oberösterreichischen Landhaus angeklopft und den bundesländerspezifischen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 bis 2016 vorgelegt. Insgesamt konnten 680 Prüfverfahren abgeschlossen werden, davon wurden 593 in den Jahren 2015/16 eingeleitet. In 64 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Landesverwaltung fest.

Neben zahlreichen Einzelfällen sticht in dem Bericht vor allem ein gravierendes, strukturelles Problem heraus: Das Land gewährt nur Opfern, die Missbrauch und Gewalt in Heimen des Landes und in Pflegefamilien erfahren haben, eine entsprechende Entschädigungszahlung. Jene, die Übergriffen in privaten Einrichtungen ausgesetzt waren, erhalten keine finanzielle Geste der Wiedergutmachung – obwohl die Zuweisung an den privaten Träger zumeist durch das Land erfolgte. "Ein unglaubliche Ungerechtigkeit, da braucht es dringend eine Reform. Wenn man diese Geste nicht gerecht gestaltet, hat man es nicht richtig gemacht", mahnt Volksanwalt Günther Kräuter ein.

Langes Warten auf Mindestsicherung

Einen Nachholbedarf sieht man auch im Bereich der Mindestsicherung. "Bedauerlicherweise muss die Volksanwaltschaft immer wieder feststellen, dass Mindestsicherungsanträge nicht in dem gesetzlichen Zeitrahmen bearbeitet werden", heißt es etwa in dem Bericht. So etwa im Fall einer Oberösterreicherin, deren Antrag erst nach mehr als elf Monaten erledigt wurde.

Kaum Arbeit im Häfn

Besorgniserregende Mängel sieht die Volksanwaltschaft auch im Bereich der Suizidprävention in den oberösterreichischen Justizanstalten. Um suizidales Verhalten frühzeitig erkennen und behandeln zu können, müssen Justizanstalten klare Richtlinien haben. Volksanwältin Gertrude Brinek: "In der Justizanstalt Linz wurde jedoch nur eine Person von den 21 Inhaftierten, die als gefährdet eingestuft wurden, der Psychiaterin vorgestellt."

Zudem sei die mangelnde Beschäftigung ein Problem. In der Justizanstalt Linz seien im Dezember 2015 nur 25 Prozent der Inhaftierten in einem Beschäftigungsverhältnis gewesen. Brinek: "Es standen lediglich 74 Arbeitsplätze bei einer maximalen Belagskapazität von 222 Personen zur Verfügung. Das ist jedenfalls unzureichend." (Markus Rohrhofer, 23.11.2017)