Den Grund für die vielen Überhanglehrer in Kärnten sieht der das Kontrollgremium in kleinen Klassen, in denen eine Lehrperson nur wenige Schüler unterrichtet.

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Klagenfurt – Der Kärntner Landesrechnungshof kritisiert in einem neuen Bericht die hohen Kosten für den Mehrbedarf an Lehrern. Seit 2014 bezahlt das Land durchschnittlich 14 Millionen Euro im Jahr dafür, hieß es in einer Aussendung am Donnerstag. Das Land soll prüfen, welche Schulstandorte zu Bildungszentren zusammengelegt werden könnten.

Eigentlich trägt der Bund die Kosten für die Landeslehrer – trotzdem waren es im vergangenen Schuljahr 13,1 Millionen Euro, die Kärnten für Lehrkräfte an Pflichtschulen zahlen musste. Das Land habe nämlich 350,5 Planstellen mehr gebraucht, als der Bund bezahlte – und die Kosten für diese "Überhanglehrer" habe das Land selbst zu tragen. Als Gegenbeispiel nennt der Landesrechnungshof Salzburg, wo man im Schuljahr 2014/15 mit den vom Bund finanzierten Lehrkräften auskam.

Kleine Klassen

Den Grund für die vielen Überhanglehrer in Kärnten sieht der das Kontrollgremium in kleinen Klassen, in denen eine Lehrperson nur wenige Schüler unterrichtet. 41 Kärntner Gemeinden hatten zwei oder mehr Volksschulstandorte, in 13 davon gab es zumindest eine Volksschule mit weniger als 30 Schülern. "Gemeinden mit mehreren Schulen sollten die Kinder nach Möglichkeit so auf die Standorte verteilen, dass die Klassen bestmöglich ausgelastet werden", schlägt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer vor.

Bei einer etwaigen Zusammenlegung von Schulstandorten sollten die Verantwortlichen jedenfalls darauf achten, dass der Schulweg allen Schülern zumutbar ist. Ausdrücklich befürwortet der Rechnungshof die Vorgabe des Landes, dass nach Möglichkeit ein Schulstandort pro Gemeinde erhalten wird.

Bei Sonderpädagogik nachverhandeln

Neben dem, was der Rechnungshof als "Standortoptimierung" bezeichnet, empfiehlt man dem Land Kärnten mit dem Bund nachzuverhandeln, zum Beispiel, was den Bereich Sonderpädagogik angeht. Während der Bund nämlich mit 2,7 Prozent aller Schüler als Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf rechnete, waren es in Kärnten 4,39 Prozent. Auch in anderen Bundesländern wurde diese Zahl überschritten. Nachverhandlungen schlägt der Rechnungshof auch für Überhanglehrer im Minderheitsschulwesen vor.

Auch die Versäumnisse bei den Supplierverpflichtungen werden kritsiert. Laut Gesetz hat ein Vollzeit-Landeslehrer 20 Vertretungsstunden pro Schuljahr zu leisten. Allerdings wurden in Kärnten im Schuljahr 2015/16 nur 27 Prozent der Supplierstunden gehalten. (APA, 23.11.2017)