Wien – Im Wiener Landtag wird am heutigen Donnerstag ein neues Mindestsicherungsgesetz beschlossen. Die Regelung sieht im Gegensatz zu den Plänen der schwarz-blauen Verhandler im Bund keine generellen Kürzungen vor. "Wien hat eine ganz klare Position, Wien hat sich entschieden für eine Mindestsicherung als letztes soziales Netz", sagte Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ).

Anders als andere Bundesländer verzichtet Wien auf generelle Kürzungen oder Deckelungen der Mindestsicherung. Allerdings gelten künftig strengere Voraussetzungen.
ORF

Die rot-grüne Stadtregierung hat nach dem Ende der bundesweiten Regelung monatelang um eine eigene Regelung gerungen. Diese wurde im Juni präsentiert und wird nun – nach einer freiwilligen Begutachtung – im Landtag beschlossen. Die neue Regelung tritt mit 1. Februar 2018 in Kraft.

Bundeshauptstadt verzichtet auf Kürzungen

Kernpunkt des Gesetzes: Anders als andere Bundesländer verzichtet die Bundeshauptstadt auf generelle Kürzungen oder Deckelungen der Mindestsicherung. Allerdings gelten künftig strengere Voraussetzungen – etwa für jüngere Bezieher. Künftig wird etwa die Bereitschaft, eine Beschäftigung oder ein Kursangebot anzunehmen, ein Kriterium. Auch wenn Eltern bereits Sozialhilfe beziehen, gibt es unter bestimmten Umständen weniger.

"Unser Ziel war es, in Wien eine Konstruktion durch das Mindestsicherungsgesetz zu schaffen, mit der wir das letzte soziale Netz eng knüpfen wollten, nicht kürzen wollten, nicht deckeln wollten", sagte Frauenberger im Rahmen der Fragestunde am Donnerstagvormittag im Wiener Rathaus. Eine Wartefrist, wie sie der Bürgermeisterkandidat und geschäftsführender Parlamentsklubchef Andreas Schieder (SPÖ) vorgeschlagen hatte, habe Wien bereits Anfang des Jahres abgelehnt. "Wenn eine bundesweite Regelung kommt, dann können wir darüber diskutieren, im Wiener Mindestsicherungsmodell haben wir uns dagegen entschieden", sagte Frauenberger.

Frauenberger: "Bewusste Entscheidung"

Von einer Deckelung der Mindestsicherung wären besonders Familien betroffen gewesen, sagte Frauenberger. Wien habe eine "sehr bewusste Entscheidung gegen diese Deckelung und eine sehr bewusste Entscheidung für die Integration" getroffen. Die Höhe der Mindestsicherung ist in Wien für Alleinstehende und Alleinerzieher mit 844 Euro begrenzt. Die Ausgaben für die Mindestsicherung in Wien belaufen sich laut dem Sozialressort heuer auf knapp 693 Mio. Euro.

Die Rathaus-Opposition lehnt die Neuregelung ab. Die FPÖ fordert unter anderem die Umstellung von Geld- zu Sachleistungen, um den, wie es zuletzt hieß, "Lockruf an Armutszuwanderer" zu beenden. Die ÖVP kritisiert, dass die Mindestsicherung längst zu einem "bedingungslosen Grundeinkommen" verkommen ist. Auch die NEOS lehnen die Neuregelung ab. Sie fordern unter anderem eine dreimonatige Wartefrist für den Bezug. (APA, 23.11.2017)