Bild nicht mehr verfügbar.

Der Käuferschutz sieht die Rückbuchung des Kaufpreises vor, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht.

Foto: REUTERS/Thomas White

Bei einem Internet-Einkauf über Paypal hat im Streitfall nicht der Online-Bezahldienst das letzte Wort. Verkäufer können den Kunden trotz Paypal-Käuferschutzes später auf Zahlung in Anspruch nehmen, entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.

Schutz für Käufer

Paypal-Kunden können Käuferschutz beanspruchen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück – und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers.

Dagegen können Verkäufer klagen, unterstrich der BGH (AZ: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t). Der Käufer bleibt aus Sicht des BGH gleichwohl "erheblich" im Vorteil: "Der Verkäufer hat erst einmal den Schwarzen Peter und muss seine Ansprüche einklagen", betonte die Vorsitzende BGH-Richterin.

Bei seiner Entscheidung habe der BGH aber auch das berechtigte Interesse des Verkäufers berücksichtigen müssen. "Sonst wäre das das Aus für Privat-Verkäufer gewesen." (APA, 22.11.2017)