Zuständig für das neue Kindergartengesetz ist Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky.

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Wien – Die Träger privater Kindergärten äußern "massive Bedenken" gegenüber dem neuen Kindergartengesetz, das der Wiener Landtag am Donnerstag beschließen will. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die vielen Änderungsvorschläge im Begutachtungsverfahren keine Beachtung gefunden haben, heißt es in einem offenen Brief an die Abgeordneten des Landtags.

Konkret stört sich der Dachverband der Wiener Privatkindergärten unter anderem an den Businessplänen, die vor der Gründung eines Kindergartens vorgelegt werden müssen. Die erforderlichen Unterlagen seien "unverhältnismäßig zum erwarteten Nutzen". Die Bedarfsprüfung durch die MA 10 sei bis jetzt ausreichend gewesen. Obmann Marcus Foltin präzisiert im Gespräch mit dem STANDARD: "Es ist unklar, ob die Förderungen der Stadt in die Businesspläne einbezogen werden können." Ohne diese Förderungen sei es aber gar nicht möglich, einen Kindergarten im vorgegebenen Rahmen kostendeckend zu führen.

Stadt will Konkurse vermeiden

Karin Broukal, Leiterin des Referats Kindertagesbetreuung, verteidigt die Businesspläne. "Es bestand die Notwendigkeit, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Träger abzusichern", sagt sie zum STANDARD. Zu oft seien diese in der Vergangenheit in den Konkurs geschlittert. "Viele stellen sich das leichter vor, als es ist." Und natürlich sei es möglich, mit den Förderungen der Stadt Wien zu kalkulieren. Nur müsse man diese dann eben im Businessplan ausweisen.

Neos-Gemeinderat Christoph Wiederkehr sieht durch das neue Gesetz überhaupt der behördlichen Willkür "Tür und Tor geöffnet". Kindergruppen könnten trotz Einhaltung aller behördlichen Vorgaben geschlossen werden. Broukal widerspricht: Nur wenn sich einige Zeit nach der Prüfung einer Kindergruppe neue Mängel ergeben, könne die Stadt diese beanstanden und eine Reparatur fordern. Erst wenn diese nicht erfolge, drohe die Schließung.

Zusatzausbildung für Kindergartenleiter nötig

Das neue Kindergartengesetz fordert auch eine 100-stündige Zusatzausbildung für Kindergartenleiter. Für die Betreiber der privaten Kindergärten ist unklar, wer die Kosten dafür tragen soll. "Nach jetzigem Stand wären das die Eltern", heißt es in dem offenen Brief. Im Büro des zuständigen Bildungsstadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ) heißt es dazu, dass die Förderungen derzeit – unabhängig vom neuen Gesetz – evaluiert würden. Eine neue Struktur solle dann frühestens Mitte 2018 stehen.

Der Dachverband der privaten Kindergärten und die Neos fordern aufgrund der offenen Punkte, dass das Gesetz am Donnerstag nicht beschlossen, sondern neu verhandelt wird. "Und zwar mit den Betroffenen", sagt Foltin. Wiederkehr fehlen auch qualitative Verbesserung in den Kindergärten, in der aktuellen Version gehe es – abgesehen von der Zusatzausbildung für Leiter – hauptsächlich um bürokratische Auflagen.

Die Novelle wird vor allem aufgrund der Kritik an islamischen Kindergärten durchgeführt. Betreiber müssen künftig auch verpflichtend angeben, ob und welche religiöse Ausrichtung besteht. Die Stadt stockt außerdem die Anzahl der Kontrollore der MA 11 von 13 auf 20 auf, die Kooperation mit dem Verfassungsschutz wird intensiviert. (Lisa Kogelnik, 23.11.2017)