Innsbruck – Die Tiroler Landesregierung hat am Dienstag den 25. Februar als Termin der Landtagswahl beschlossen. Die Parteien hatten sich bereits im Juni darauf geeinigt, der Landtag selbst hat sich schon in seiner November-Sitzung aufgelöst. Bei der Landtagswahl kommt nun mit der im Juli beschlossenen Landtagswahlordnung ein erneuertes Wahlrecht zur Anwendung.

"Wesentlichste Neuerung ist, dass die Briefwahlstimmen bereits am Wahltag von den Gemeinden ausgezählt werden", sagte Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) in der Regierungspressekonferenz. Somit werde bereits am Abend des 25. Februar ein vorläufiges Endergebnis inklusive Briefwahl vorliegen. Zudem wird nun auch die Bestellung "neutraler Beisitzer" möglich, sollte eine im Landtag vertretende Wählergruppe nicht fristgerecht oder nicht vollständig die auf sie entfallenden Beisitzer und Ersatzbeisitzer vorschlagen.

Entschädigung für Beisitzer erhöht

Darüber hinaus werden die Entschädigungen für die Beisitzer erhöht. "Bisher erhielten die Wählergruppen pro Beisitzer 15 Euro je angefangene sechs Sitzungsstunden. Dies wird nun auf 30 Euro verdoppelt", erklärte Christian Ranacher, Leiter der Abteilung Verfassungsdienst. Außerdem wurde gesetzlich klargestellt, dass Kleinkinder in das Wahllokal mitgenommen werden dürfen.

Als Stichtag wurde der 28. November festgelegt. Die Nominierung der Beisitzer muss bis 7. Dezember erfolgen. Kreiswahlvorschläge müssen bis 4. Jänner, Landeswahlvorschläge bis 18. Jänner eingebracht werden. Die Ausstellung der Wahlkarten wird nach dem Vorliegen der Kreis- und Landeswahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel Anfang Februar 2018 beginnen.

Sowohl Platter, als auch Landeshauptmannstellvertreterin Ingrid Felipe (Grüne) bekannten sich zu einem fairen Wahlkampf. Die Rahmenbedingungen sollen zwischen den Parteien noch verhandelt werden. "Jede Partei hat eine Verantwortung, wie sie mit der eigenen Bewerbung umgeht", meinte Platter. (APA, 21.11.2017)