Um Telemonitoring für Patienten zu ermöglichen, ist die "Rahmenrichtlinie für die IT-Infrastruktur bei der Anwendung von Telemonitoring: Messdatenerfassung" erarbeitet worden. Diese Rahmenrichtlinie wurde nun vom Gesundheitsministerium veröffentlicht, um in einem öffentlichen Konsultationsverfahren "die Ergebnisse auf möglichst breiter Basis mit der nötigen Qualität zu evaluieren".

Telemedizin für Fernbetreuung

Mittels Telemonitoring im Rahmen der sogenannten Telemedizin können etwa Patienten fernab der Ballungsräume bei der Überwachung ihres Gesundheitszustandes unterstützt werden. Unter "Telemedizin" versteht man laut Gesundheitsministerium die Bereitstellung oder Unterstützung von Leistungen des Gesundheitswesens mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien. Patient und Arzt sind dabei nicht am selben Ort anwesend. Voraussetzung dafür sei eine sichere Übertragung medizinischer Daten für die Prävention, Diagnose, Behandlung und Weiterbetreuung von Patienten in Form von Text, Ton und/oder Bild.

Inhaltlich beschreibe die Richtlinie den typischen Ablauf einer zusätzlichen Betreuung mit Telemonitoring und stelle die dafür nötige IT-Architektur und die Systemanforderungen dar, hieß es am Montag von der FH Technikum Wien, die an der Entwicklung der Richtlinie beteiligt war. Besondere Bedeutung erlange dabei die Nutzung der ELGA-Infrastruktur. Rückmeldungen werden bis 20. November 2017 an rahmenrichtlinie@bmgf.gv.at erbeten. Nach der Einarbeitung der Stellungnahmen soll die Rahmenrichtlinie in Form einer Empfehlung im Rahmen einer Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossen werden. (APA, 6.11.2017)