Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser sagt, er habe "treu nach dem Buchstaben des Gesetzes" gehandelt.

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Klagenfurt – Kärntens Landeshauptmann und SPÖ-Chef Peter Kaiser hat am Freitag bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz bekanntgegeben, dass laut neueren Erkenntnissen der Justiz dem Land durch die Causa Top Team kein Schaden entstanden sei. Kaiser ist einer der Beschuldigten in einem entsprechenden Strafverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser von der SPÖ hat sich in der Causa "Top Team" zu Wort gemeldet. Gegen ihn wird ja seit fünf Jahren wegen Untreue und auch wegen Amtsmitssbrauchs ermittelt. Kaiser fühlt sich nun durch eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien entlastet.
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Seine Amtsführung sei stets "treu nach dem Buchstaben des Gesetzes" gewesen, erklärte Kaiser. Gemeinsam mit seinem Anwalt Meinhard Novak berief er sich auf eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien an die WKStA aus dem Vorjahr. "Dem Land Kärnten ist durch die Aktion 'Leben retten – 144, das merk ich mir' kein Schaden entstanden", sagte Kaiser. Die rund 40.000 Euro, die vom Land bezahlt wurden, für die aber angeblich keine Leistung erbracht wurde, seien sehr wohl verwendet worden. Dafür habe man Pokale und Erste-Hilfe-Pakete angeschafft.

Land schloss sich Insolvenzverfahren an

Am Donnerstag hatte der Masseverwalter des Top-Team-Konkursverfahrens, Christof Alexander Mörtl, bekanntgegeben, dass sich das Land dem Insolvenzverfahren als Gläubiger angeschlossen hat. Die Forderung Kärntens beläuft sich auf 140.000 Euro – die Gesamtsumme der Kampagne, die 2009 und 2010 vom damaligen Gesundheitsreferenten Kaiser in Auftrag gegeben wurde. 40.000 Euro davon seien an eine dritte Firma weitergegeben worden, dieser Zahlung stünden keine Leistungen gegenüber, sagte Mörtl mit Verweis auf die Ermittlungsakten.

Die Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien vom 20. Juli 2016 sei am Freitag an die Landesamtsdirektion übermittelt worden, erklärten Kaiser und sein Anwalt. Da das Land keinen Schaden erlitten habe, sei es jetzt nur konsequent, wenn das Land seine Forderung beim Konkursverfahren der ehemaligen SPÖ-Werbeagentur zurückziehe.

Ermittlungsverfahren abwarten

Landesamtsdirektor Dieter Platzer verneinte auf APA-Anfrage, dass das passieren werde. "Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption hat auf eine aktuelle Anfrage in Zusammenhang mit der fraglichen Schädigung des Landes Kärnten formal mitgeteilt, dass der interne Willensbildungsprozess dieses umfangreichen Ermittlungsverfahrens noch nicht abgeschlossen ist", sagte er in einer schriftlichen Stellungnahme. Daher werde der Abschluss des Ermittlungsverfahrens abgewartet und die bedingte Forderungsanmeldung vorerst aufrechterhalten.

"Gegenstand der Weisung war, dass zur Entscheidung der Sache weitere Ermittlungen notwendig waren", sagte Michael Klackl, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft über das nun teilweise öffentlich gemacht Dokument. "Es war also keine endgültige Entscheidung, sondern die Beweisergebnisse haben noch nicht ausgereicht, um eine tragfähige, seriöse Entscheidung zu treffen." Zu der Einschätzung von Kaiser und seinem Anwalt wollte Klackl nichts sagen.

Wie das Strafverfahren in der Causa Top Team ausgehen wird, ist nach wie vor offen. Ein Vorhabensbericht der WKStA wird derzeit von den Oberbehörden geprüft. (APA, 3.11.2017)