Zahlungen an Privatpersonen scheinen in der Datenbank schon seit 2010 nicht mehr auf. Doch auch was sonst an Daten hineinfließt, lässt offenbar sehr zu wünschen übrig. Dem Namen Transparenzdatenbank wird das Projekt damit nicht gerecht.

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Wien – Wo gibt es teure Doppelförderungen? Setzen manche Transferleistungen falsche Anreize? Wie treffsicher wird Steuergeld eingesetzt? Die 2010 eingerichtete Transparenzdatenbank sollte Zahlungen und Leistungen von Bund, Ländern und Gemeinden fein säuberlich erfassen und Licht ins Dunkel des Förderdickichts lassen.

Diese Ziele wurden bis 2016 nicht erreicht, wie der Rechnungshof in einem am Freitag vorgelegten Bericht festhält. Nach angefallenen Kosten für das Finanzministerium von rund 13,6 Millionen Euro würde die Datenbank in der Praxis kaum genützt.

Weder Entscheidungsträger und Experten, die aus den Daten wichtige gesellschaftliche Lehren ziehen könnten, noch Behörden, die einen konkreten Förderantrag bearbeiten, wussten mit der Datenbank viel anzufangen.

Scharfe Kritik kommt vom Rechnungshof an der Transparenzdatenbank, die im Jahr 2010 eingerichtet wurde. Sie hätte Informationen über Förderungen und andere staatliche Leistungen liefern sollen. Die Ziele wurden aber nicht erreicht.
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Die Probleme reichen laut Rechnungshof von der Fehlkonzeption des ganzen Projekts über ein Kompetenzwirrwarr bis zur unvollständigen Befüllung. Die mangelnde Anwenderfreundlichkeit – etwa die schlechte Suchfunktion und Ergebnisse, die nicht sortierbar sind – ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Kompetenz-Wirrwarr

Alles begann damit, dass die Kompetenz sowohl beim Bund als auch bei den Ländern lag. Die einzelnen Verwaltungsebenen sollten einerseits Leistungs- und andererseits Zahlungsdaten in die Datenbank eintragen. Ersteres sind zusammengefasste Leistungen, die öffentlich einsehbar sind, aggregiert und anonym.

Mit diesen Informationen ließe sich die Wirkung staatlicher Transfers auswerten und verbessern. Die zweite Gruppe, die Zahlungsdaten, betreffen personenbezogene Daten, die Behörden wichtige Hinweise bei der Überprüfung von Anträgen liefern sollten, etwa um Missbrauch vorzubeugen.

Keine Daten

Von Anfang an waren die Bundesländer skeptisch, auch die personenbezogenen Zahlungsdaten einzuspeisen. Im Gegensatz zum Bund, haben sich die Länder auch nicht dazu verpflichtet. Die Gemeinden waren gar nicht einbezogen. Dementsprechend hat nur der Bund sowohl Leistungs- als auch Zahlungsdaten eingespeist.

Die Länder lieferten nur die Leistungsdaten, also die Überblickszahlen und die Gemeinden weder das eine noch das andere. Die Datenbank ist somit halb leer, die Intransparenz bei Förderungen und Leistungen besteht weiterhin.

Somit ließen sich etwa die im Wahlkampf vielfach thematisierte Fairness bestimmter Sozialleistungen derzeit gar nicht richtig beurteilen, nennt der geistige Vater der Transparenzdatenbank, Franz Prettenthaler von Joanneum Research, als Beispiel.

Lücken zufällig entdeckt

Das Finanzministerium hat auch keinen Überblick, wo die Lücken klaffen. "Das Aufdecken von Unvollständigkeiten in der Transparenzdatenbank hing weitgehend von Zufällen ab", schreibt der Rechnungshof.

Auch bei ihren Vorschlägen setzen die Prüfer an der Wurzel an. Das Finanzministerium solle ein Verfassungsgesetz zur "kompetenzrechtlichen Absicherung" anstoßen. Auch Prettenthaler vermisst eine zentrale Kontrolle über die Datenbank. Diese solle Bedingung in kommenden Finanzausgleichsverhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sein, schlägt der Ökonom vor.

Als Reaktion auf den Bericht versprach Gemeindebundpräsident Alfred Riedl, dass man die Datenbank künftig beliefern werde. "Das ist so rasch wie möglich zu erledigen", sagte er. Der unverhältnismäßig hohe Verwaltungsaufwand habe das bisher verhindert. (Leopold Stefan, 3.11.2017)