Wien – Die Bahntochter Henry am Zug des Cateringkonzerns Do & Co ist bei der derzeit laufenden Neuausschreibung für den Betrieb der ÖBB-Speisewagen unter den Bewerbern. Im Vorjahr war Henry am Zug wegen mutmaßlicher Verletzung der Arbeitszeitgesetze ins Visier des Arbeitsinspektorats geraten.

Im engen Zeitkorsett des Gastro-Kollektivvertrags sei die Bewirtschaftung der Speisewagen nicht gewinnbringend zu führen, hatte Do-&-Co-Gründer Attila Dogudan wiederholt kritisiert. Vorwürfe, Do & Co habe bei der Tochter Henry am Zug die Löhne gedrückt, wies er jüngst im STANDARD-Interview abermals zurück: "Was ich vorwerfe, ist, dass man ein Unternehmen, das 11.000 Arbeitsplätze geschaffen hat, aus kleinkarierten Gründen diskreditiert. Wir sind ein korrektes Unternehmen und halten uns an Gesetze."

Mittlerweile hat sich die Situation mit dem im Sommer ausgehandelten Eisenbahner-Kollektivvertrag geändert. Dieser sieht zwar deutlich höhere Gehälter vor, dafür können die Zugkellner im Rahmen einer 40-Stunden-Woche bis zu zwölf Stunden täglich eingesetzt werden.

Am Wiener Arbeits- und Sozialgericht war der Bahncaterer am Montag erneut Thema: Eine ehemalige Arbeitnehmerin hatte mithilfe der Arbeiterkammer Klage eingebracht. Die Arbeitsbedingungen beschreibt sie so: Den Mitarbeitern seien Pausen und Ruhezeiten vorenthalten worden. "Da bleibt nur das Klo. Manche haben dort gegessen, nur dort hatte man seine Ruhe."

Beschränkung der Arbeitszeit

Die Arbeiterkammer nimmt den Fall zum Anlass, um zu zeigen, wie wichtig eine Beschränkung der Arbeitszeit sei, heißt es in einer Aussendung: "Es sind Unternehmen wie Henry am Zug, die Druck für den Zwölf-Stunden-Tag machen. Das würde ihnen aber auch noch nicht reichen. Für manche ist es eben nie genug", erklärte AK-Direktor Christoph Klein.

Die AK ortet ein System, dem es Einhalt zu gebieten heiße. Als Beleg zieht man unter anderem eine sogenannte "Henry-Bibel" heran. So hätten die Mitarbeiterinnen von Henry am Zug den zentimeterdicken Ringordner genannt, der bis hin zum Make-up bis ins kleinste Detail ihr Verhalten regelte. "Das Benehmen der Unternehmensführung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber hat allerdings mehr als zu wünschen übriggelassen", sagt AK-Juristin Julia Vazny-König und zählt die Verstöße auf, wegen derer die AK zusammen mit den Betroffenen vor Gericht zieht: bis zu 17 Stunden lange Dienste, keine Einhaltung der Ruhezeiten, unbezahlte Pausen – wogegen die AK geklagt hatte. Der fehlende Lohn wurde in erster Instanz zugesprochen, das Unternehmen hat dagegen berufen. (red, 23.10.2017)