Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: UWE LEIN

Wien – Die anhaltende Diskussion über Dieselmotoren hat dazu geführt, dass gebrauchte Dieselfahrzeuge zehn bis 15 Prozent an Wert verloren haben, sagt der Gerichtssachverständige Wolfgang Haslinger. Bis zum Frühjahr 2017 sei keine signifikante Veränderung bei den Preisen von Dieselautos zu sehen gewesen. Nun würden aber Neu- und Gebrauchtwagen mit Dieselantrieb nur mehr mit "größeren" Rabatten verkauft.

Besonders betroffen seien Fahrzeuge mit Motoren der Euro-5-Norm. Denn für ältere Modelle gebe es Rücktauschprämien. Zwar sei die Diskussion durch den "VW-Abgasskandal" ausgelöst worden, inzwischen sei es aber ein "genereller Dieselskandal", sagte Haslinger bei einer Verhandlung vor dem Landesgericht Linz. Der Abschlag von zehn bis 15 Prozent sei "zusätzlich zur normalen altersbedingten Abwertung zu verstehen". "Nach meinem heutigen Wissensstand" sei auch künftig nicht mehr von einer Verbesserung der Preise für ältere Dieselfahrzeuge auszugehen.

Gutachten belegt Wertverlust

Anwalt Michael Poduschka, der zahlreiche Kläger im Zusammenhang mit dem Abgasskandal vertritt, geht davon aus, dass dies das erste Gutachten im deutschsprachigen Raum ist, das einen Rückgang des Werts von Dieselfahrzeugen feststellt. "Dieses Gutachten verbessert die Situation der Autokäufer – sowohl in den Verfahren gegen die Händler als auch gegen die Volkswagen AG – beträchtlich", sagte Poduschka der APA.

Denn angesichts des Preisverfalls sei klar nachvollziehbar, dass Konsumenten solche Autos nicht gekauft hätten, wenn sie von der Manipulationssoftware gewusst hätten. Auch sein Mandant habe ausgesagt, dass er einen Benziner gekauft hätte, wenn er beim Kauf schon gewusst hätte, dass sein Fahrzeug später um bis zu 15 Prozent weniger wert sein wird.

Eine "berechtigte Frage" sei auch, ob die Schummelsoftware, die zum Preisverfall geführt hat, ein behebbarer oder ein unbehebbarer Mangel ist. Denn auch nach dem Software-Update sei der Preis des Fahrzeugs genauso niedrig wie davor. Nur durch Hardwarezusätze könne der Preis wieder gehoben werden, denn nur Fahrzeuge mit modernster Technik (ad blue) seien wirklich sauber und daher nicht mehr von Fahrverboten bedroht.

Mit Ende 2017 verjähren Klagen gegen Händler, erinnert Poduschka: "Ich empfehle jedem Rechtsschutzversicherten, rasch einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen." (APA, 20.10.2017)